Erschließung Bebauungsplan Nr. 24A "Papenberg II. Baustufe" - Wohngebiet Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 101/04/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren (Müritz)
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.waren-mueritz.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Bebauungsplan Nr. 24A "Papenberg II. Baustufe" - Wohngebiet Süd
Straßen und Kanalbauarbeiten (Verkehrsanlagenbau und Medientiefbau):
Das Bauvorhaben befindet sich im Südosten der Ortslage Waren (Müritz) und liegt in einer Trinkwasserschutzzone. Bestandteil des Bauvorhabens ist die Verkehrs- und Medienerschließung, inklusive Soleleitungsverlegung des südlichen Wohngebietes des Bebauungsplanes Nr. 24A "Papenberg II. Baustufe".
17192 Waren (Müritz)
Bebauungsplan Nr. 24A "Papenberg II. Baustufe", Anschluss an Federower Weg
Grobmengen:
Teil Außenanlagen:
60.000 m³ Bodenarbeiten
3.500 m³ ungeb. Tragschichtenmaterial
3.550 m² Asphaltfahrbahn
4.830 m² Betonpflaster
5.620 m Betonborde
875 m Pflasterrinne
Teil Erschließung:
10 St Schachtbauwerke bis DN1000
35 St Schachtbauwerke bis DN1500
375 m Druckwasserleitung DN180
1.700 m Schmutzwasserkanal bis DN200
1.325 m Regenwasserkanal bis DN500
1.085 m Gasleitung bis d160
1.450 m Trinkwasserleitung bis d180
1 St Versickerungsbecken
1 St Regenwasserbehandlungsanlage
1 St Abwasserpumpwerk
4 St Doppel-Trafo-Stationen
3.100 m Kabelgraben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung)
- Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (FB 124 - Eigenerklärung zur Eigenung)
Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung)
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 9 Abs. 4 Vergabegesetz M-V und dessen Kontrolle gemäß § 10 Vergabegesetz M-V (siehe Anlage 4 und 5 der Ausschreibungsunterlagen), Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, Nichtvorliegen eines Bezuges zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz), Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung, Raum 2.14
Nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen. Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren (Müritz)
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://waren-mueritz.de