Generalplanerleistungen für die Sanierung und Erweiterung des ehemaligen „Haus der Erholung“ 17419 Seebad Ahlbeck
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seebad Ahlbeck
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für die Sanierung und Erweiterung des ehemaligen „Haus der Erholung“ 17419 Seebad Ahlbeck
Hauptziel des Vorhabens ist die Sanierung und Erweiterung des Hauses der Erholung in Verbindung mit den umgebenden Freiflächen. Der Auftraggeber sieht dies als eng miteinander verzahnte, interdisziplinäre Planungsaufgabe der Planungsdisziplinen Städtebau, Architektur, Innenarchitektur, Freiraumgestaltung und Haustechnik. Neben den klassischen Aufgaben der Gebäudeplanung sollen vor diesem Hintergrund insbesondere auch städtebauliche und energiewirtschaftliche Planungsansätze zu einer Gesamtlösung führen. Lösungen für den ruhenden Verkehr, die energetische Versorgung und die nachhaltige Bewirtschaftung sind zentrale Anliegen des Vorhabens.
17419 Seebad Ahlbeck
Im Zuge ihrer Aktivitäten zur Profilierung des Tourismusstandortes beabsichtigt die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf die Sanierung und Erweiterung des ehemaligen „Haus der Erholung“. Es handelt sich dabei um ein zweigeschossiges Gebäude, das in den 50er Jahren errichtet wurde. Nach der Wende wurde das Haus der Erholung einer anderen Nutzung, wie bspw. Kino- und Karnevalsveranstaltungen, zugeführt und ab dem Jahr 2000 geschlossen. Seit den 2000er Jahren bemüht sich die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf intensiv um eine Nachnutzung und hat im Rahmen dieses Prozesses unterschiedliche Szenarien entwickelt und geprüft. Bedingt durch den jahrelangen Leerstand hat sich der Zustand des Gebäudes deutlich verschlechtert. Ein südlicher angrenzender Seitenflügel des Kulturhauses musste aufgrund irreparabler Schäden im Jahr 2022 bereits abgebrochen werden. Innerhalb der politischen Gremien erfolgte jetzt eine Festlegung auf die Sanierung und Erweiterung des Gebäudes in Verbindung mit einer zukünftigen Trägerschaft durch die Gemeinde. Vorgesehen ist eine Nutzung als Konzert und Veranstaltungsgebäude, das dann durch die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf betrieben wird.
Die Planungsaufgabe umfasst ein Sanierungs- und Erweiterungskonzept für das Gebäude. In dem Zusammenhang sind auch Aussagen zu den Nutzungen der einzelnen Räume sowie zu den Materialitäten erforderlich. Das Gebäude soll um einen eingeschossigen Anbau ergänzt werden. Das Gebäude korrespondiert sehr stark mit den umgebenden Freiflächen. Hier ist es wichtig, die Eingangsbereiche an die Umgebung anzubinden und e i n e Verknüpfung zwischen Gebäudeinnerem und Außenbereich herzustellen. Daher begrenzt sich die Planungsaufgabe nicht nur auf das Gebäude, sondern betrachtet auch
die angrenzenden Freiflächen und deren Neuordnung für das Funktionieren des Hauses der Erholung. Dieser Kontext erfordert auch Aussagen zu der Anzahl, Lage und baulichen Ausgestaltung der Stellplätze.
Das Dialogverfahren soll eine Planung liefern, die eine nachhaltige Sanierung und Erweiterung des Hauses der Erholung unter Einbeziehung der Freianlagen ermöglicht.
Im Rahmen dieses Verfahren sind folgende Leistungen zu erbringen:
-Ein Nutzungskonzept einschließlich eines Raumprogramms
-Aussagen zur Gestaltung der Fassade sowohl beim Hauptgebäude als auch beim Anbau
-Aussagen zur Gestaltung der Innenräume in Bezug auf Farbe, Materialitäten und Beleuchtung
-Aussagen zur Haustechnik
-Aussagen zur Gestaltung der Freiräume
-Aussagen zum Sanierungsbedarf
-Aussagen zu den möglichen Kosten und Realisierungszeiträumen vor dem Hintergrund einer Wirtschaftlichkeit
- Mindestjahresumsatz
- Anzahl der technischen festangestellten Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 3 ab-geschlossenen Jahren. Als technisch festangestellte Mitarbeiter zählen solche, die über einen fachspe-zifischen Hochschulabschluss als Architekt oder Ingenieur verfügen.
- inhaltliche Bewertung der Unternehmensbezogenen Referenzen anhand der folgenden Kriterien:
1. Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Baumaßnahme im Bestand (12 Punkte)
2. Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentliches Gebäude (8 Punkte)
Hinweis: maßgeblich für die Bewertung als öffentliches Gebäude ist die Nutzung des
Gebäudes für einen öffentlichen Zweck
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3. Das Referenzenobjekt wurde für die Nutzung als Konzert- oder Veranstaltungsgebäude
entworfen (10 Punkte):
4. Das Referenzenobjekt wurde als Generalplaner oder als Bietergemeinschaft mit anderen
Unternehmen gemeinsam geplant (10 Punkte)
5. Beim Referenzobjekt waren auch städtebauliche Planungsleistungen zu erbringen (10
Punkte)
6. Beim Referenzobjekt war die Bewirtschaftung von Fördermitteln (Unterstützung bei der
Abrechnung) Teil der Beauftragung (10 Pkt.)
- Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystem
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Ingenieurbauwerke,
Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung:
Stufe A: bis zur Genehmigungsplanung einschließlich (Leistungsphasen 1-4)
Stufe B: Ausführungsplanung bis zur Vorbereitung der Vergabe einschließlich (Leistungsphase 5-6)
Stufe C: bis zur Objektbetreuung einschließlich (Leistungsphasen 7–9)
- Tragwerksplanung:
Stufe A: bis zur Genehmigungsplanung einschließlich (Leistungsphase 1-4 nach § 51 HOAI)
Stufe B: bis zur Vorbereitung der Vergabe einschließlich (Leistungsphase 5-6 nach § 51 HOAI)
- Brandschutz:
Stufe A: bis zur Genehmigungsplanung einschließlich (Leistungsphasen 1-4)
Stufe B: Ausführungsplanung (Leistungsphase 5)
Stufe C: Objektüberwachung (Leistungsphase 8)
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung:
Stufe A: bis zur Mitwirkung bei der Genehmigungsplanung einschließlich (Leistungsphasen 1-4)
Stufe B: Mitwirkung bei der Ausführungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vorbereitung
der Vergabe einschließlich (Leistungsphasen 5-6)
Stufe C: Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7)
Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung auch der Stufen B und C. Die Beauftragung der nächsten Stufe kann längstens zwölf Monate nach Abschluss der zuletzt beauftragten Stufe erfolgen; länger muss der Auftragnehmer seine Leistungsbereitschaft nicht aufrechterhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Es sind die für die Ausführung des Auftrages verantwortlichen Personen zu benennen. Verantwortlich ist der Berufsangehörige, der im Fall der Auftragserteilung die Leitung über den zu erteilenden Auftrag wahrnehmen wird (mindestens Projektleiter und stellvertretender Projektleiter). Herbei muss es sich nicht zwingend um Führungskräfte handeln. Es ist nicht ausreichend, wenn ein Geschäftsführer o.a. die folgende Qualifikation erfüllt, dieser aber nicht als Projektleiter oder stellv. Projektleiter benannt wird.
Diese verantwortlichen Personen (beide) haben die nachfolgend aufgeführten beruflichen Qualifikationen aufzuweisen. Die Nachweise sind beizufügen (z.B. Diplom, Eintragung in die Listen bei der Architekten- oder Ingenieurkammer).
Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass der Bieter nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur in der Fachrichtung Bauwesen zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegen-seitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt ist durch Vorlage
der Eintragung bei der Architektenkammer in die entsprechende Liste zu erbringen.
Erforderlich ist für Ingenieure ferner die Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBauO M-V (Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015; Fundstelle: GVOBl. M-V 2015, S. 344). Diese ist bei Ingenieuren in der Fachrichtung Bauwesen durch den Nachweis der Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure bei der Ingenieurkammer zu erbringen.
- Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung des Bewerbers zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Zusammenarbeit mit Anderen
-Verlangt wird ein Nachweis darüber, dass der Bewerber über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt
-Abzugeben ist eine Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme für Personenschäden mindestens 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 3,0 Mio. EUR
- Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme für Personenschäden mindestens 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 3,0 Mio. EUR
-Anzugeben ist durch Eigenerklärung eine Liste geeigneter Referenzen über die in den letzten acht Jahren erbrachten wesentlichen Planungsleistungen vergleichbarer Art mit Angabe der in dem Referenzbogen benannten Angaben
- Abzugeben ist eine Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellte Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020, 2021, 2022). Als technisch festangestellte Mitarbeiter zählen solche, die über einen fachspezifischen Hochschulabschluss als Architekt oder Ingenieur verfügen.
- Referenzen:
3 Referenzen. Davon mindestens - 1 Referenz mit Gesamtkosten (netto) nach DIN 276 von mind. 5 Mio. EUR und - 2 Referenzen mit Gesamtkosten (netto) nach DIN 276 von mind. 2 Mio. EUR
- Anzahl Mitarbeiter: ein jährliches Mittel von 3 technischen festangestellten Mitarbeitern inkl. Geschäftsführung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]17
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/vergabekammern/
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.