Nationalparkschule Grundschule "Ostseeblick", 18545 Sassnitz
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-staedtebau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nationalparkschule Grundschule "Ostseeblick", 18545 Sassnitz
Los 08 - Erweiterter Robau, Schule
Baustellenkran
Turmdrehkran, Bereitstellung, 50 tm 1 St
Turmdrehkran vorhalten 22 Monate
Abbrucharbeiten
Fenster ausbauen, Kunstst., 2,5/3,5 m2 85 m²
Wärmedämm-Verbund. abbrech, PS bis 150 280 m²
Türöffnung ausbr., Mauerwerk, d=30-51cm 70 m²
Geschossdecke, Stb-Hohld.m.Aufbau,abbr. 28 m²
Erdarbeiten
Bodenaushub für Neubau Anbau + Verbinder 1315 m³
Bodeneinbau für Neubau Verbinder + Verbinder 1200 m³
Mauerarbeiten
unterschiedl. Wandöffnungen schließen im Altbau 70 m²
Fertigteilsturz aus Stahlbeton, C 20/25, 27 St
Mauerwerk aus 24-Kalksandstein für Außenwand 220 m²
Mauerwerk aus 24-Kalksandstein für Innenwand 260 m²
Mauerwerk aus 17,5-Kalksandstein für Innenwand 210 m²
Mauerwerk aus 30-Kalksandstein für Innenwand 105 m²
Dämmplatten zwischen Neubau und Bestandsgebäude, d= 4 cm 240 m²
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Bodenplatte aus C 25/30, schwindarm, 30 cm, Anbau 265 m²
Streifenfundamente C 25/30, Stahlbeton, Anbau 10 m³
Stützenfundamente, Anbau 40 m³
Wände C 20/25, Stb, d=24 cm, Anbau 113 m²
Decken C 25/30, Stb, d=25 cm, Anbau 830 m²
Bodenplatte aus C 25/30, schwindarm, 40 cm, Verbinder 90 m²
Wände C 20/25, Stb, d=24 cm, h=2,57 / 3,57 m, Verbinder 100 m²
Decken C 25/30, Stb, d=22 cm, über 1.+ 2.OG, Verbinder 132 m²
Stützen C 20/25, Stb, rund, glatt, D=20, Verbinder 28 m
Erdungsanlage und Grundleitungen
Abdichtungsarbeiten
Abdichtung Sickerwasser 1-lagig Bitumen 505 m²
Sockel- und Wandabdichtung 320 m²
Neubau Hort Sassnitz
Los 08 - Erw. Rohbau, Gewerk 2
Baustellenkran
Turmdrehkran, Bereitstellung, 35,5 tm 1 St.
Turmdrehkran vorhalten 11 Monate
Erdarbeiten
Bodenaushub für Baugrube 2210 m³
Sauberkeitsschicht Kiessand, d= 20 cm 945 m²
Mauerarbeiten
Kalksandstein-Mauerwerk,d=24cm,für Außenwand 440 m²
Kalksandstein-Mauerwerk,d=24cm,für Innenwand 765 m²
Betonarbeiten
Stb-Bodenplatte, d= 30 cm, 690 m²
Stb-Bodenplatte, d= 40 cm, 210 m²
Strefenfundemente (Frostschürze) 28 m³
Stahlbetonstürze für Tür und Fenster 65 St
Wände C 20/25, Stb, d=24 cm, 410 m²
Stützen C 20/25, Stb, rund, glatt, D=25 cm 20 m
Decken C 25/30, Stb, d=25 cm, über EG + OG 1585 m²
Decken C 25/30, Stb, d=30 cm, über KG 160 m²
Bewegungsfuge in Betondecke, 42 m
StB- Treppenläufe 4 St
Erdungsarbeiten
Ringerdung 200 m
Fundamenterdung 350 m
Bodeneinführung mit Manschette 5 St
Grundleitungen
Abwasserleitung, KG- Rohr, DN 100 45 m
Abwasserleitung, KG- Rohr, DN 150 39 m
Abdichtungsarbeiten
Abdichtung 2komponentig, Sockel 195 m²
Abdichtung Bodenplatte gegen Sickerwasser 830 m²
Stadt Sassnitz, Schulstraße 5
Bauleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht,
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr.
125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.