Vergabe der technischen Betriebsführung für die vom ZvWis unterhaltenen und betriebenen Fernwärmenetze
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübow
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23972
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvwis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der technischen Betriebsführung für die vom ZvWis unterhaltenen und betriebenen Fernwärmenetze
Unter der Sparte „Fernwärme“ betreibt der Zweckverband Wismar für sieben seiner Verbandsmitglieder auch Fernwärmenetze. Details hierzu können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Infolge der wachsenden Herausforderungen beabsichtigt der Zweckverband Wismar die technische Betriebsführung für die betriebenen Erzeugungsanlagen und Netze an einen externen Betriebsführer zu vergeben. Einzelheiten zu den von der technischen Betriebsführung um-fassten Leistungsinhalten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zwischen dem Zweckverband Wismar und dem zukünftigen Partner wird ein im Detail noch auszugestaltender Betriebsführungsvertrag abgeschlossen wird, welcher insbesondere folgende Eckpunkte berücksichtigen wird:
• 15 Jahre Vertragslaufzeit zzgl. weiterer Option über 5 Jahre für den Zweckverband Wismar
• aufwandsunabhängiges monatliches Entgelt für den Betriebsführer
• pauschale Abgeltung der erforderlichen Öle und sonst. Betriebsstoffe
• Preisanpassungsklausel in Anlehnung an Indizes Entwicklungen
• Übernahme von zwei Mitarbeitern des Zweckverband Wismar im Wege der Personalgestellung
• Beauftragung notwendiger Investitionen im Namen und auf Rechnung des Zweckverband Wismar
Option über 5 Jahre für den Auftraggeber
70 % Bewertung der angegebenen Referenzen
30 % Bewertung der Anzahl der gewerblich Beschäftigten im Bereich Fernwärme
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
4. Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Die vorgehaltene Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens eine Deckungssumme von EUR 5 Mio. für Personenschäden und EUR 2,5 Mio. für Vermögens- und Sonstige Schäden aufweisen und 3-fach maximiert sein.
- Referenznachweis über ein derzeit betriebenes Fernwärmenetz
- Beschäftigung von mindestens fünf gewerblichen Mitarbeitern im der Bereich der technischen Betriebsführung von Fernwärmenetzen durchschnittlich in den letzten drei Kalenderjahren (2020 – 2022)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zweckverband Wismar behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 18053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.