Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Projektgebiet LUP24_16)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Ludwigslust
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19288
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Projektgebiet LUP24_16)
Der Konzessionsgeber hat zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und im Rahmen des Kofinanzierungsprogramms des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern jeweils eine endgültige Förderzusage erhalten. Den Zuschlag hat die WEMACOM Breitband GmbH erhalten. Die vorliegende Bekanntmachung der Änderung der Konzession wird aus Transparenzgründen veröffentlicht. Sie beinhaltet insbesondere ein "Graue-Flecken-Upgrade" nach dem Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zu-ständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Änderung der Konzession betrifft die nachträgliche Berücksichtigung kostenloser Hausanschlüsse sowie das "Graue-Flecken-Upgrade" im Rahmen des Graue-Flecken-Förderprogramms des Bundes.
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die Bekanntmachung der Änderung der Konzession betrifft insbesondere das "Graue-Flecken-Upgrade" im Rahmen des Graue-Flecken-Förderprogramms des Bundes. Im Rahmen früherer Änderungen wurden bereits die Anbindung zusätzlicher Adressen und der Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten berücksichtigt. Zudem wurde die nachträgliche Berücksichtigung kostenloser Hausanschlüsse umgesetzt.
Unvorhersehbare Änderung der Förderpolitik seitens des Bundesfördermittelgebers nach Maßnahmenbeginn durch Upgrade dahingehend, dass in laufende „Weiße Flecken“-Projekte, die sich bereits in der Umsetzung befinden, „Graue Flecken“ aufgenommen werden. Es wird grundsätzlich für die Änderungen der Konzession eine Wesentlichkeit i.S. § 132 GWB verneint. Insbesondere liegt keine erhebliche Ausweitung des Umfangs der Konzession i.S. § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GWB vor. Es wird daher lediglich hilfsweise auf § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zurückgegriffen.