Lieferung und Leasing von 18 Dienstfahrzeugen über 36 Monate
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Leasing von 18 Dienstfahrzeugen über 36 Monate
Vorgesehen ist die Lieferung und das Leasing von 11 Personenkraftwagen (SUV) als Neuwagen sowie von 7 Personenkraftwagen (mindestens Kleinwagen-Klasse) als Neuwagen mit Elektromotoren über einen Zeitraum von 36 Monaten. Die jährliche Fahrleistung je Fahrzeug soll 15.000 km betragen.
11 Stück PKW (SUV) - Neuwagen
die Regionalstandorte (Neubrandenburg, Waren (Müritz), Neustrelitz bzw. Demmin) des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Lieferung und das Leasing von 11 Personenkraftwagen (SUV) als Neuwagen über einen Zeitraum von 36 Monaten
7 Stück PKW (mindestens Kleinwagen-Klasse) - Neuwagen mit Elektromotoren
die Regionalstandorte (Neubrandenburg, Waren (Müritz), Neustrelitz bzw. Demmin) des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Lieferung und das Leasing von 7 Personenkraftwagen (mindestens Kleinwagen-Klasse) als Neuwagen mit Elektromotoren über einen Zeitraum von 36 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: 11 Stück PKW (SUV) - Neuwagen
Ort: 17192 Waren Müritz
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: 7 Stück PKW (mindestens Kleinwagen-Klasse) - Neuwagen mit Elektromotoren
Ort: 17192 Waren Müritz
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135, Absatz 1 Nr.2 GWB, § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
Land: Deutschland