Biolumineszenz-in-vivo-Imaging-System Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0059-23-I-L
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald - Insel Riems
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17493
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fli.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Biolumineszenz-in-vivo-Imaging-System
Lieferung eines Biolumineszenz-in-vivo-Imaging-Systems und Wartung
Insel Riems in 17493 Greifswald.
Gegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung eines Biolumineszenz-in-vivo-Imaging-Systems inkl. Installation der Software zur Bedienung des Systems und zur Datenauswertung sowie eine fachkundige Einweisung in die Bedienung und die Funktion des Systems für fünf Beschäftigte des Auftraggebers durch geeignetes deutschsprachiges Personal des Auftragnehmers beim Auftraggeber vor Ort. Weiterhin müssen alle innerhalb der ersten vier Jahre nach betriebsbereiter Aufstellung des Systems erscheinenden Softwareupdates kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Zudem erfolgt die Bereitstellung einer deutsch- und/oder englischsprachigen Bedienungsanleitung in elektronischer Form (z. B. CD, Download oder PDF) sowie die Durchführung einer Wartung gemäß Herstellervorgaben für einen Zeitraum von 48 Monaten ab betriebsbereiter Aufstellung. Darüber hinaus gewährleistet der Auftragnehmer die Ersatzteilverfügbarkeit für das System für einen Zeitraum von mind. fünf Jahren nach betriebsbereiter Aufstellung.
Die Laufzeit unter Punkt II.2.7) ergibt sich aus dem Wartungszeitraum von 48 Monaten nach betriebsbereiter Aufstellung des Systems.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus Registern
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gem. § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass er sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gem. § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gem. § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriesbhaftpflichtversicheurng in Textform gem. § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A)
Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben"
einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der E-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-
Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
C)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der E-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt um eine Gleichbehandlung
zu gewährleisten und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
D)
Zusätzlich zu den unter III.1.2) beschriebenen Erklärungen hat der Bieter folgende Dokumente (Details siehe Vergabeunterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- Angebotsbestätigung,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014,
- Leistungsverzeichnis,
- Datenblatt,
- Wartungsplan,
- ggf. Nachweis über den einwandfreien allgemeinen und technischen Zustand (sofern kein Neusystem).
E)
Bietergemeinschaften
Nähere Angaben hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F)
Nachunternehmen/Unteraufträge/Eignungsleihe
Nähere Angaben hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
G)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
H)
Die gesamte Korrespondenz erfolgt in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://[gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.