Architekten- und Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-22-shp2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sagard
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18551
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-nord-ruegen.de/gemeinden/lohme/
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten- und Ingenieurleistungen
die Gemeinde Lohme vergibt über das Amt Nord-Rügen Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte in Lohme ohne Losaufteilung. Die zu vergebenden Leistungen umfassen:
— Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 5-9 gem. § 34 HOAI 2021
— Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 2-9 gem. § 39 HOAI 2021
— Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI 2021
— Technische Ausrüstung Leistungsphasen 3-9 gem. § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen:
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Wärmeversorgungsanlagen
Lufttechnische Anlagen
Starkstromanlagen
Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
18551 Lohme, Rügen
die Gemeinde Lohme vergibt über das Amt Nord-Rügen Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte in Lohme ohne Losaufteilung. Die zu vergebenden Leistungen umfassen:
— Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 5-9 gem. § 34 HOAI 2021
— Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 2-9 gem. § 39 HOAI 2021
— Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI 2021
— Technische Ausrüstung Leistungsphasen 3-9 gem. § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen:
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Wärmeversorgungsanlagen
Lufttechnische Anlagen
Starkstromanlagen
Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt:
Objektplanung Gebäude und Innenräume:
Stufe A: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
Objektplanung Freianlagen:
Stufe A: Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
Tragwerksplanung:
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 und 6 HOAI
Technische Ausrüstung
Stufe A: Leistungsphasen 3 und 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung Kita Lohme
Ort: Waren (Müritz)
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.