Planung Erschließungsanlagen für das Wohngebiet B-Plan "Jörgenbarg" und einer Umgehungsstraße in 17207 Röbel/Müritz Referenznummer der Bekanntmachung: 2300102
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 3856330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swsn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Erschließungsanlagen für das Wohngebiet B-Plan "Jörgenbarg" und einer Umgehungsstraße in 17207 Röbel/Müritz
Planung Erschließungsanlagen für das Wohngebiet B-Plan "Jörgenbarg" und einer Umgehungsstraße in 17207 Röbel/Müritz
Jeder Bieter kann für nur 1 Los, oder aber auch für beide Lose ein Angebot abgeben.
Wohngebiet B-Plan "Jörgenbarg"
17207 Röbel/Müritz
Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2021,
Los 1: Wohngebiet B-Plan "Jörgenbarg"
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-9
Objektplanung Verkehrsanlagen LP 1-9
Fachplanung Technische Ausrüstung LP 1-9
Los 2: Bau einer Umgehungsstraße
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-9
Objektplanung Verkehrsanlagen LP 1-9
Fachplanung Technische Ausrüstung LP 1-9
Bau einer Umgehungsstraße
17207 Röbel/Müritz
Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2021,
Los 1: Wohngebiet B-Plan "Jörgenbarg"
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-9
Objektplanung Verkehrsanlagen LP 1-9
Fachplanung Technische Ausrüstung LP 1-9
Los 2: Bau einer Umgehungsstraße
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-9
Objektplanung Verkehrsanlagen LP 1-9
Fachplanung Technische Ausrüstung LP 1-9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Firmenprofil: Geschäftsform, Dauer des Bestehens bzw. Gründungsjahr,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz
4. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister
5.Bietererklärungen:
5.1 Bietererklärung zur Unternehmensgröße
5.2 Erklärung zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen gemäß § 11 VgG M-V
5.3 Verpflichtungserklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft nach § 9 VgG M-V
5.4 Kontrolle und Sanktionen nach § 10 VgG M-V
6. Erklärung zur Vergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer
7. Erklärung zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
8. Erklärung zu Bewerbergemeinschaft
1. Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre bezogen auf die zu vergebene Leistung
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000,00 EUR
1. Referenzen der letzten 3 Jahre, die vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind
2. Benennung des verantwortlichen Projektteams
3. Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung (Vorlage der Bauvorlageberechtigung)
4. Jährliches Mittel der Zahl der Beschäftigen und der Führungskräfte
5. Erklärung zum Stand der Technik der technischen Ausstattung und zu Maßnahmen der Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement)
6. Erklärung über die Vergabe von Teilen des Auftrages an Unterauftragnehmer
7. Erklärung zur Kommunikationssprache in Wort und Schrift: deutsch
Gemäß VgV §§ 44-46
Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36EG, geändert durch RL 2013/55/EU
Gemäß VgV § 44-46
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Anträge in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Der Antrag, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Fristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Antrages über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Der Antrag muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d. h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Antrages an.
Bei elektronischer Abgabe muss das Formblatt "Teilnahmeantrag", sowie sämtliche geforderten Nachweise als pdf-Datei eingereicht werden. Diese Dateien werden nicht nachgefordert. Bei der Nichtvorlage von Matrixbestandteilen, wird der Antrag von der Wertung ausgeschlossen.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation".
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDY1DVLFKCG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.