Sanierung Sport- und Mehrzweckhalle, zusätzliche Belagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: OV 01/2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Sport- und Mehrzweckhalle, zusätzliche Belagsarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: OV 01/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

OV 01/2023; Los 40: zusätzliche Bodenbelagsarbeiten

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 37 832.54 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Hauptort der Ausführung:

Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister Bürgermeister-Haupt-Straße 31 23966 Wismar Sport- u. Mehrzweckhalle

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung und Montage von 635 qm Vinyl-Bodenbelag einschl. Vorarbeiten, Estrichrisse kraftschlüssig schließen, Fußbodenleisten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 046-133944
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Möllenhagen
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17219
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 37 832.54 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie der E-RechVO M-V müssen ab dem 01.04.2023

privatrechtliche Rechnungen an juristische Personen des öffentlichen Rechts im Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern und somit auch an die Hansestadt Wismar, in Form einer digitalen E-Rechnung

versendet werden.

Entgegen den Regeln für Bundesbehörden, hat das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern keine

Wertgrenze erlassen, sodass auch Rechnungen unter 1.000 ? als E-Rechnung übersandt werden

müssen.

Zur Rechnungslegung empfehlen wir das Datenformat X-Rechnung zu nutzen. Es können aber

auch andere Formate (z.B. ZUGFeRD 2.2.0 als XML) genutzt werden, sofern diese die

Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931)

erfüllen.

Die E-Rechnung (X-Rechnung) ist, unter Angabe der Leitweg ID, an eine Onlinezugangsgesetzt

konforme Rechnungseingangs-Plattform (kurz OZG-RE) zu übersenden. Informationen zur

Registrierung und Nutzung der OZG-RE erhalten Sie auf https://www.e-rechnungbund.

de/tutorials/ozg-re/

Die Leitweg-ID der Hansestadt Wismar lautet 13074087-K000-87

Ich weise darauf hin, dass ab dem 01.04.2023 keine Rechnungen mehr akzeptiert werden

können, die nicht den Erfordernissen einer E-Rechnung genügen. Auch E-Rechnungen, die per E-Mail

direkt an die Hansestadt gesendet werden, werden nicht verarbeitet.

Bitte nutzen Sie die verbleibende Zeit um den Rechnungsversand entsprechend umzustellen.

Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYY57

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2023