GTL 23 – Los 351: NS-Schaltanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
GTL 23 – Los 351: NS-Schaltanlage
Die Energieversorgung Schwerin GmbH und Co. Erzeugung KG ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerke
Schwerin GmbH und betreibt seit 1994 an den Standorten Schwerin Süd und Schwerin Lankow je ein Gas- und
Dampfturbinenheizkraftwerk.
Die 1994 in Betrieb gesetzten Heizkraftwerke sollen im Rahmen des aktuell gültigen KWKG (in der Fassung
von 2017) – aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Anlagenteilen sowie der energiewirtschaftlichen
Anforderungen – modernisiert werden.
Die Modernisierungsmaßnahmen für das Heizkraftwerk in Schwerin Lankow beinhalten im Wesentlichen
folgende Maßnahmen:
- den Austausch der Gasturbinen gegen eine Solar Titan 130,
- Umbau des Abhitzekessels von Dampf auf Heiswasser
- die daraus resultierende Anpassung der Abhitzekessel,
- die Erneuerung der Kraftwerksleittechnik/ -elektrotechnik sowie
- die Modernisierung weiterer peripherer Anlagenteile.
Schwerin
Der Auftragnehmer hat zwei 0,4kV Niederspannungsschaltanlagen nach dem neuesten Stand der Technik, mit sämtlichem Zubehör für einen ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb, einschließlich aller notwendigen Einrichtungen für Überwachung, Schutz, Meldung, Messung und Steuerung auszuführen.
Dazu gehören unter anderem:
• Engineering,
• Fertigung,
• Prüfung inkl. FAT,
• Transport und Einbringung,
• die vollständige Montage und Aufrüstung,
• die Inbetriebsetzung,
• die vollständige Dokumentation in deutscher Sprache,
• der Probebetrieb,
• die Abnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland