Rahmenvertrag Seminarverwaltungssoftware Referenznummer der Bekanntmachung: IT 006-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvz-mv.de/Kompetenzen/Beschaffung-und-Vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Seminarverwaltungssoftware
Der Auftraggeber schreibt eine Software aus, die für die Organisation, Verwaltung und Abwicklung der Fort- und Weiterbildung für die Lehrenden in Mecklenburg-Vorpommern die erforderlichen Arbeitsschritte in einer Gesamtlösung durchführt und mit anderen Systemen, wie z.B. der Lernmanagementplattform itslearning der itslearning GmbH, gekoppelt werden kann.
Mecklenburg-Vorpommern
Zur Organisation, Verwaltung und Abwicklung der Fort- und Weiterbildung für die Lehrenden in Mecklenburg-Vorpommern wird derzeitig eine Datenbank genutzt, die den Anforderungen in vielerlei Hinsicht nicht mehr entsprechen kann. Um die bestehenden Defizite auszugleichen, werden gegenwärtig mehrere Programme bedient, die auch in der Summe nicht den Bedarfen gerecht werden, sodass zusätzlich großer händischer Arbeitsaufwand entsteht.
Die Arbeitsschritte u.a.
- Suche nach Referenten und Durchführungsorten,
- Anlegen der Veranstaltungen im System,
- Erstellen von Verträgen, Ausschreibungen für die Öffentlichkeit zur Anmeldung für die Veranstaltungen,
- Teilnehmerverwaltung,
- Kennzeichnen der Anwesenheiten,
- Erstellen der Teilnahmebescheinigungen,
- Speicherung aller Daten und Erstellen von Statistiken
sollen für die ca. 5.000 jährlich ausgerichteten Events in einer Gesamtlösung durchzuführen und mit anderen Systemen, wie z.B. der Lernmanagementplattform itslearning der itslearning GmbH, zu koppeln sein.
Im Programm ISY-MV (Integriertes Schulmanagement System des Landes MV) entsteht eine komplexe IT-Infrastruktur aus mehreren Komponenten, bestehend aus verschiedenen Softwarelösungen mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Seminarverwaltung soll in die vorhandene und geplante Infrastruktur passen und mit den Komponenten über definierte Schnittstellen kommunizieren können.
Es braucht zeitnah eine zeitgemäße Komplettlösung als Managementsystem, mit der der gesamte Prozess der Organisation, Verwaltung und Abwicklung der Fort- und Weiterbildung für die Lehrenden in Mecklenburg-Vorpommern abbildbar ist. Dieses Managementsystem muss sowohl die derzeitig überschaubaren Aufgaben datenschutzkonform bewältigen, aber auch offen für zukünftig notwendig werdende Erweiterungen sein.
Vorgesehen ist die dauerhafte Überlassung der Software (inkl. Pflege/Support) durch den späteren Auftragnehmer. Die zentralen Komponenten der Software werden im Auftrag des Auftraggebers durch die Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin (DVZ M-V GmbH) betrieben.
Neben der Bereitstellung und der Pflege und des Supports der Software wird die zu schließende Rahmenvereinbarung insbesondere auch die folgenden Leistungen vorsehen:
- Migrationsunterstützung (soweit erforderlich),
- Schulung von Anwendern u. Administratoren, auf Anforderung durch den Auftraggeber in Form von Präsenzschulungen oder (digitalen) Remoteschulungen; ausgeschlossen sind ausschließlich "Lernvideos",
- Softwareanpassungen
- ggf. Unterstützung bei der Installation und Einrichtung der Software
Vor diesem Hintergrund wird beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die Dauer von 24 Monaten zu schließen, der sich automatisch (maximal jedoch zweimal) um 12 Monate verlängert, soweit der Auftraggeber nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. des Folgevertragsjahres kündigt. Die maximal mögliche Rahmenvertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate. Den Rahmenvertrag schließt das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab.
Der Auftraggeber geht von einer Mindestabnahmemenge von 10 Lizenzen für Fortbildungskoordinatoren aus.
Die Obergrenzen betragen für die gesamte Rahmenvertragslaufzeit:
- Lizenzen für 50 Fortbildungskoordinatoren und 30.000 Teilnehmer,
- Softwareanpassungen/Weiterentwicklungen in Höhe von 20 Personentagen pro Rahmenvertragsjahr,
- Schulungen für 25 Fortbildungskoordinatoren pro Rahmenvertragsjahr.
Der spätere Auftragnehmer kann aus den o.g. Obergrenzen keine Abnahmepflichten des Auftraggebers ableiten.
Der Rahmenvertrag wird eine Dauer von 24 Monaten haben und sich automatisch (maximal jedoch zweimal) um 12 Monate verlängern, soweit der Auftraggeber nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. des Folgevertragsjahres kündigt. Die maximal mögliche Rahmenvertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate.
Es werden mind. 3 und max. 5 der geeignetsten Bewerber des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe für das anschließende Verhandlungsverfahren aufgefordert. Dies bestimmt sich nach folgenden Kriterien:
— eingereichte Projektreferenzen (Anhang 2 Punkt 1, Lfd. Nr. 3.1, 3.1.1 u. 3.1.2),
— die im Unternehmen eingesetzte Qualitätsmanagement-Methode (Anhang 2 Punkt 1, Lfd. Nr. 3.8).
Mehr Details ergeben sich aus dem Dokument Bewerbungsbedingungen und dem Dokument Anhang 2 Punkt 1, B/E-Kriterien (Eignungskatalog).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist, die nicht älter als 6 Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung ist,
— zum Nachweis der Bevollmächtigung des Unterzeichnenden (Anhang 1 Punkt 6) ein Handelsregisterauszug oder eine Handlungsvollmacht.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben, vgl. im Übrigen Anhang 1 Punkt 2 und 4 (nach Formblatt) und Punkt 2.7 der Bewerbungsbedingungen.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
— der Bewerber beschreibt sein Unternehmen (nebst Angabe der Umsätze der letzten 3 Jahre) unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 3 Seiten DIN A 4) - Anhang 3 Punkt 1 und 2 (Formblatt),
— Aktueller (d. h. nicht älter als sechs Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung) Nachweis einer Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU einschließlich aktueller Deckungsbestätigung für Vermögens-, Sach- und Personenschäden in Höhe von jeweils 2,5 Millionen je Schadensfall - Anhang 3 Punkt 3 (Formblatt)
— Kopie einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als 1 Jahr seit Absendung der Bekanntmachung) der Hausbank des Bewerbers mit folgendem Inhalt: Auskunft zum Zahlungsverhalten des Bewerbers, Dauer der Geschäftsbeziehung, gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage,
— Kopie des Jahresabschlusses, soweit die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen aus dem Jahr 2022 nach dem Gesellschaftsrecht des Heimatstaates des Unternehmens vorgeschrieben ist. Für den Fall, dass die Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, hat der Bewerber die Kopie einer betriebswirtschaftlichen Auswertung und Bilanz aus dem Jahr 2021 vorzulegen.
Soweit der Bewerber zum Nachweis der Leistungsfähigkeit Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmen zurückgreifen will (Eignungsleihe), ist Punkt 2.9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis desjenigen Mietglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft ausreichend, welches für den jeweiligen Leistungsteil verantwortlich sein soll, vgl. im Übrigen Anhang 1 Punkt 2 und 4 (nach Formblatt) und Punkt 2.7 der Bewerbungsbedingungen.
Mit dem Angebot ist anzugeben, in welchem Umfang und für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Dritten vorgesehen ist bzw. Kapazitäten Dritter in Anspruch genommen werden sollen. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen (Pkt. 2.8 und 2.9).
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
— Mind. zwei Unternehmensreferenzen aus den letzten drei Jahren bzgl. des Leistungsgegenstandes - Eine Referenz gilt dann als geeignet, wenn sie bezogen auf das in den Wettbewerb gestellte Auftragsvolumen sowie auf die Leistungserbringung vergleichbar ist. Die Leistungserbringung muss dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes umfasst haben. Erklärung nach Anhang 4 Punkt 1 (nach Formblatt).
— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Anhang 4 Punkt 2 (nach Formblatt).
— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und Führungskräfte in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Anhang 4 Punkt 3 (nach Formblatt).
— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Fachkräfte (Entwickler und Supportmitarbeiter) sowie Freelancer in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Anhang 4 Punkt 4 (nach Formblatt).
— Der Bewerber hat eine rechtsverbindlich ausgefüllte Eigenerklärung zur Projektkommunikation vorzulegen - Anhang 4 Punkt 5.
— Der Bewerber setzt zur Leistungserbringung Fachspezialisten ein, die über einen entsprechenden Qualifizierungsnachweis für die angebotene Leistung verfügen.
— Der Bewerber gibt das Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem an, welches ihm zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
— Der Bewerber stellt die Qualitätsmanagementmethode dar, welche bei ihm zum Einsatzt kommt.
Soweit der Bewerber zum Nachweis der Leistungsfähigkeit Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmen zurückgreifen will (Eignungsleihe), ist Punkt 2.9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis desjenigen Mietglieds der Bietergemeinschaft ausreichend, welches für den jeweiligen Leistungsteil verantwortlich sein soll, vgl. im Übrigen Anhang 1 Punkt 2 und 4 (nach Formblatt) und Punkt 2.7 der Bewerbungsbedingungen.
Mit dem Angebot ist anzugeben, in welchem Umfang und für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Dritten vorgesehen ist bzw. Kapazitäten Dritter in Anspruch genommen werden sollen. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen (Pkt. 2.8 und 2.9).
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
— Geheimhaltungs-/Verschwiegenheitserklärung für am Vergabeverfahren u. an der Leistungserbringung mitwirkende Mitarbeiter (Anhang 2 Punkt 6)
— Geheimhaltungs-/Verschwiegenheitserklärung des Bewerberunternehmens (Anhang 2 Punkt 7)
— Mindestlohnerklärung nach § 9 VgG MV (Anhang 2 Punkt 8),
— Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen (Anhang 2 Punkt 9),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen Russlandbezug (Anhang 2 Punkt 10)
— Eigenerklärung zur Geltung der VOPR 30/53 (Anhang 2 Punkt 11)
— Scientology Schutzerklärung (Anhang 2 Punkt 12)
Soweit der Bewerber zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen (Eignungsleihe) zurückgreifen will oder einfache Nachunternehmer einbezieht, sind vorgen. Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmen vorzulegen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) ist der Nachweis von jedem Mitglied gesondert abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Eigenerklärung nach § 123, 124 GWB (Anhang 5 Punkt 1),
- Eigenerklärung nach § 125 GWB (sofern zutreffend) (Anhang 5 Punkt 2).
Soweit der Bewerber zum Nachweis der Leistungsfähigkeit Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmen zurückgreifen will (Eignungsleihe), ist Punkt 2.9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert abzugeben vgl. im Übrigen Anhang 1 Punkt 2 und 4 (nach Formblatt) und Punkt 2.7 der Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben (d.h. ohne in Verhandlungen einzutreten).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Internet-Adresse: www.mv-regierung.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.