Rahmenvereinbarung Graffitientfernung Lose 1-2 Referenznummer der Bekanntmachung: SC-045-WT-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Graffitientfernung Lose 1-2
Rahmenvereinbarung Graffitientfernung Lose 1-2
Rahmenvereinbarung Graffitientfernung
18055 Rostock Los 1:
·KundenCenter 1 Groß Klein (Groß Klein, Lichtenhagen, Schmarl, Warnemünde,
Markgrafenheide, Diedrichshagen)
·KundenCenter 2 Lütten Klein·Kundencenter 8 Evershagen
·KundenCenter Haus- und Wohneigentum, PGR- Parkhausgesellschaft, WIROtel und
Sportstätten, Innere Verwaltung, WG- Gewerberaumbewirtschaftung- Zuordnung entsprechend dem Stadtgebiet der KundenCenter
Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Gewerberäumen, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind.
Der Umfang der Arbeiten erstreckt sich auf die Entfernung von Graffiti-Fassadenverschmutzung auf vorbehandelten und nicht vorbehandelten Wandflächen sowie an Flächen aus kunststoff- oder pulverbeschichtetem Metall (wie z.B. Briefkästen, Schaltkästen, Parkscheinautomaten, Kassenautomaten und Schildern); graffitigeschädigte farbige Fassadenflächen fachgerecht farblich reparieren durch Auflegen einer diffusionsoffenen Fassaden- bzw. Innenwandfarbe.
Los 1: ca.602 Aufträge /Jahr mit einem maximalen Gesamtauftragswert von 46.000,00 EUR netto
Der Rahmenvertrag wird für die Laufzeit von einem Jahr, vom 01.10.2023 bis zum
30.09.2024 geschlossen.
Dieser Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird.
Das Vertragsverhältnis endet automatisch am 30.09.2027.
Rahmenvereinbarung Graffitientfernung
18055 Rostock ·KundenCenter 3 Reutershagen·KundenCenter 5 Stadtmitte
·Kundencenter 6 Toitenwinkel (Dierkow, Toitenwinkel)
·KundenCenter Haus- und Wohneigentum, PGR- Parkhausgesellschaft, WIROtel und
Sportstätten, Innere Verwaltung, WG- Gewerberaumbewirtschaftung- Zuordnung entsprechend dem Stadtgebiet der KundenCenter
Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Gewerberäumen, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind.
Der Umfang der Arbeiten erstreckt sich auf die Entfernung von Graffiti-Fassadenverschmutzung auf vorbehandelten und nicht vorbehandelten Wandflächen sowie an Flächen aus kunststoff- oder pulverbeschichtetem Metall (wie z.B. Briefkästen, Schaltkästen, Parkscheinautomaten, Kassenautomaten und Schildern); graffitigeschädigte farbige Fassadenflächen fachgerecht farblich reparieren durch Auflegen einer diffusionsoffenen Fassaden- bzw. Innenwandfarbe
Los 2: ca. 425 Aufträge/Jahr mit einem maximalen Gesamtauftragswert von 40.000,00 EUR netto
Der Rahmenvertrag wird für die Laufzeit von einem Jahr, vom 01.10.2023 bis zum
30.09.2024 geschlossen.
Dieser Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird.
Das Vertragsverhältnis endet automatisch am 30.09.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" über:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §124 GWB
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV iVm. §§ 122 ff GWB
-Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
-Angaben ob Insolvenzverfahren und Liquidation
-Erklärung zum Unternehmensstatus KMU
-Erklärung zur Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis
-Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Bietererklärung zum VgG M-V (Verpflichtungserklärung des Bieters zur Einhaltung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (hinsichtlich Personen/Unternehmen mit Bezug Russland)
Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" über:
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Nachweis Generalschlüsselversicherung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für sich und seine Beschäftigten zur Deckung
der durch den Schlüsselverlust entstehenden Schäden eine Haftpflichtversicherung
abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Haftpflichtdeckung muss sich auf wenigstens EUR 100.000,00 je Versicherungsfall belaufen. Den Nachweis der Haftpflichtdeckung hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers auf erste Anforderung hin unverzüglich zu erbringen - spätestens jedoch 14 Tage nach Vertragsbeginn. (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft-Unbedenklichkeit Berufsgenossenschaft (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
-Erkärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
(Unbedenklichkeit Krankenkasse (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeit Krankenkasse, nicht älter als 1 Jahr; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Angaben zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" über:
- Angabe Mitarbeiteranzahl (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Es wird eine Anzahl von mindestens 2 zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften je Los gefordert (Mindestforderung).
- Angabe Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mindestens zwei Referenzen über bereits ausgeführte vergleichbare Leistungen (Rahmenvereinbarung Graffitientfernung entsprechend Leistungsverzeichnis) bzw. laufende Vertragsverhältnisse in vergleichbarer Größenordnung (Auftragsanzahl) aus den letzten drei Jahren nachweisen (Art der ausgeführten Leistung, Bezeichnung/Beschreibung der Leistung, Auftragssumme; Auftragsanzahl; Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners; Ausführungszeitraum)
-Es wird eine Anzahl von mindestens 2 zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften je Los gefordert (Mindestforderung).
-mindestens zwei Referenzen über bereits ausgeführte vergleichbare Leistungen (Rahmenvereinbarung Graffitientfernung entsprechend Leistungsverzeichnis) bzw. laufende Vertragsverhältnisse in vergleichbarer Größenordnung (Auftragsanzahl) aus den letzten drei Jahren nachweisen
Abschnitt IV: Verfahren
Der Eröffnungstermin findet ohne Bieter statt. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
Vertretern des Auftraggebers durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von
allen Gemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der federführende Vertreter als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem
Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu erbringen und einzureichen.
2. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied mit dem Angebot und im Falle der Hinzuziehung eines anderen Unternehmens (z. B. Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die entsprechenden Nachweise zu der abgegebenen Eigenerklärung, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient.
4. Angebote ausländischer Bieter: Das Angebot sowie sämtliche Kommunikation mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Bietern können alle geforderten Erklärungen und Nachweise als
gleichwertige Nachweise in deutschsprachiger Übersetzung ihres Herkunftslandes vorlegen.
5. Losweise Vergabe: Die Zuschlagserteilung wird zunächst auf maximal ein Los je Bieter limitiert. Sollten für einzelne Lose nicht genügend bezuschlagungsfähige Angebote anderer Bieter vorliegen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zuschlagserteilung auf bis zu zwei Lose je Bieter zu erweitern.
6. Hinweise zur Angebotsabgabe verpreistes LV
Das Leistungsverzeichnis ist als pdf-Datei und/oder d.84-Datei einzureichen, eine gepackte Datei stets als .zip-Datei.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y1DXNPXZR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.