Foto-Strandkorb-Aktionen Referenznummer der Bekanntmachung: 220-144-Sr-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lübecker Str. 289
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385-588-56199
Fax: +49 385-509-56029
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Foto-Strandkorb-Aktionen
Foto-Strandkorb-Aktionen
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Landesmarketing
Schloßstraße 2-4
19053 Schwerin
Es werden Strandkorb-Fotoaktionen im Rahmen von ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen im Land Mecklenburg-Vorpommern, aber auch deutschlandweit oder auch im Ausland stattfinden, für die durch ein Unternehmen/ eine Agentur eine vollumfängliche Dienstleistung zu erbringen ist. Im Rahmen dieser Strandkorb-Fotoaktionen wird entweder indoor oder outdoor ein Strandkorb auf einer Fläche vor einer Rückwand als Fotohintergrund platziert. In diesem Strandkorb sollen Besucher der Veranstaltung / des Events Platz nehmen und sich fotografieren lassen. In Ausnahmefällen müssen Strandkorb-Fotoaktionen an zwei Standorten gleichzeitig durchgeführt werden. Es finden jährlich ca. 10 Events statt, bei denen eine Strandkorb-Fotoaktion durchgeführt werden soll.
EFRE: 0301 MG 02 534.06, 0301 MG 02 534.01
Ergänzend: Mittel aus Hochschulmarketing
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Foto-Strandkorb-Aktionen
Postanschrift: Bogenstraße 54a
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20144
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 1708150638
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385-58851-63
Fax: +49 385-58848-55817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).