Stadt Parchim - Neubau Regionalschule J.W.v. Goethe in 19370 Parchim - Los 400.G Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 2023090018
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schuhmarkt 1
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.parchim.de
Postanschrift: Eckdrift 93
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.parchim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Parchim - Neubau Regionalschule J.W.v. Goethe in 19370 Parchim - Los 400.G Gebäudeautomation
Neubau Regionalschule Goethe in Parchim - Los 400.G Gebäudeautomation
Neubau Regionalschule Goethe Gneisenaustraße 2 19370 Parchim
Für das entstehende Schulgebäude ist eine Anlagen- und Raumautomation mit einer Konstantlichtsteuerung der Beleuchtung und Jalousiesteuerung, sowie einer raumweisen Regelung der Klassenzimmer mit Heiz- und Kühldecken vorgesehen. Hierzu ist das Gebäude einerseits mit zwei ISP-Schränken innerhalb der Technikzentralen für Lüftung und Heizung zur Steuerung der Anlagentechnik, als auch mit jeweils zwei modularen Raumautomations-controllern in den Elektro-Unterverteilern in jedem Geschoss auszustatten. Zur Aufschaltung der Feldgeräte außerhalb der Technikzentralen ist die Nutzung von KNX geplant und für die Integration der Beleuchtung DALI. Zusätzlich sind die Brandschutzklappen Teil des Brandmelderinges und sind über eine BACnet-Kopplung der Brandmeldezentrale in die Gebäudeautomation zu integrieren.
Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Wärmeübergabestation an das Fernwärmenetz der Stadt Parchim und das Gebäude selbst ist mit 8 Heizkreis für die Raumheizung und einem Heizkreis für die Lüftungsanlagen ausgestattet. Auf Grund der baulichen Anordnung des Gebäudes befindet sich in jedem Geschoss des Gebäudes ein Heizkreisverteiler.
Die Lüftung erfolgt über die fünf RLT-Anlagen im 3.OG des Gebäudes. Die Lüftungsanlagen sind je nach ihrer Nutzung mit einem KVS für die Küche, zwei Kreuzstromwärmetauschern für die WC-Räumlichkeiten und die Nebenräume und zwei Rotationswärmetauschern für die Lüftungsanlagen der Klassenzimmer versehen. Zur Luftqualitätsregelung sind die Klassenräume und alle anderen Räume mit dieser Anforderung (Mensa, Küche, etc.) mit Luftqualitätsfühlern ausgestattet. Zusätzlich sind die Klassenzimmer für die Konstantlichtsteuerung mit Helligkeitssenoren versehen. Die Belüftung der WC-Räume erfolgt über Klappen und Präsenzmelder.
Für die Kälteversorgung der Lüftungsanlagen und für die Kühlung der Klassenräume verfügt das Gebäude über seinen eigenen Kaltwassersatz, welcher sich auf dem Dach befindet.
06/23/65-02
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, -ummeldung und Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug sowie Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
- Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular "Bietererklärungen")
- Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular "Bietererklärungen")
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Einzureichende Unterlagen:
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Einzureichende Unterlagen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Geforderte Sicherheiten:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung und Mängelansprüche (§ 17 VOB/B), siehe Formblatt VVB 214 Besondere Vertragsbedingungen Punkt 4, 5 und 10
Nebenkosten/Abzüge:
Für die Baustelleneinrichtungen werden folgende Umlagen dem Auftragnehmer von der Schlussrechnung anteilig in Abzug
gebracht
- Bauwesenversicherung 0,3%
- Bauwasser 0,2%
- Baustrom 0,2%
- Bau-WC 0,2%
- Bauschild 0,3%
- SiGeKo 0,3%
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Einzureichende Unterlagen:
- Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen) (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR, Eckdrift 93, 19061 Schwerin
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 16 EU Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Die Weitergabe der Zusammenstellung der Angebote, auch auszugsweise, an nicht am Verfahren beteiligte Dritte und/oder die Veröffentlichung dieser ist untersagt.
Bitte beachten Sie, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ex-post-Bekanntmachung ggf. auch den Auftragswert veröffentlicht.
Zur Angebotsauswertung wird um die Übersendung der Angebotsdatei im GAEB-Format "84" gebeten.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Stadt Parchim
Der Bürgermeister
Schuhmarkt 1
19370 Parchim
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1R4D0PH0
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.