Forschung und Entwicklung Dichtefeld in Mesosphäre und unteren Thermosphäre Referenznummer der Bekanntmachung: IAP_DEFINE_9193
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kühlungsborn
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iap-kborn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Forschung und Entwicklung Dichtefeld in Mesosphäre und unteren Thermosphäre
Das Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik beabsichtigt eine Kampagne unter dem Namen "DEFINE" durchzuführen.
Das Projekt wird aus Drittmitteln finanziert.
Ziel ist es, dass Dichtefeld der Mesosphäre und der unteren Thermosphäre (MLT, Mesosphere/Lower Thermosphere) mittels hochpräzisen in-situ Messungen zu quantifizieren. Ferner soll gleichzeitig die Konzentration von Neutralgas, Elektronen, Ionen und atomaren Sauerstoffs in der unteren Thermosphäre (bis ca. 160 km) erstmalig hochpräzise vermessen werden. Gleichzeitige Messungen von Dichte und Temperatur wird unser Verständnis von Energiebilanz und Zusammensetzung in dieser Region deutlich verbessern.
Kampagnenhardware und -durchführung
Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e.V. Schlossstraße 6 18225 Kühlungsborn
Die DEFINE Nutzlast muss folgende Raketenhardware beinhalten:
1. Ein Fallschirmbergungssystems mit der Fähigkeit, die Nutzlast mindestens 48 Stunden auf dem Wasser oben zu halten
2. Das Servicemodul muss alle Instrumente an Bord der Nutzlast mit der jeweilig benötigten Energie versorgen, um die gemessenen Daten abrufen zu können und über ein eigenes Telemetriemodul zu funken
3. Die Bereitstellung und der Betrieb des Raketenträgers liegt in der Verantwortung des Unterauftragsnehmers
4. Die Nutzlast muss über ein hochpräzises Bahn- und Lagebestimmungssystem verfügen und diese Daten nach dem Flug zur Verfügung stellen
Die Mittelbereitstellung wurde vom 01.01.2023 - 31.12.2027 bewilligt. Sollte seitens des Auftraggebers eine Projektverlängerung beantragt werden, kann die Ausführungsfrist nach Rücksprache verlängert werden.
Es sind bereits verfügbare Lösungen notwendig, um den Auftrag auszuführen, da einige Bauteile aus vorangegangenen Projekten wiederverwendet werden.
FIPEX Sensoren
Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e.V. Schlossstraße 6 18225 Kühlungsborn
Sensoren zur Messung der Konzentration des atomaren Sauerstoffs.
1. Messbereich 1e10 - 1e20 m-3
2. Messgenauigkeit 0.1 %
3. Zeitkonstante < 1e-3 s
Ein Unterauftragsnehmer muss mindestens 4 Sensoren pro Nutzlast liefern, in die Nutzlasten integrieren, während der Feldkampagne unterstützen, die gemessenen Daten auswerten und zu Verfügung stellen.
Die Mittelbereitstellung wurde vom 01.01.2023 - 31.12.2027 bewilligt. Sollte seitens des Auftraggebers eine Projektverlängerung beantragt werden, kann die Ausführungsfrist nach Rücksprache verlängert werden.
Es sind bereits verfügbare Lösungen notwendig, um den Auftrag auszuführen, da einige Bauteile aus vorangegangenen Projekten wiederverwendet werden.
Seebergung der DEFINE-Nutzlasten
Andoya Space AS Bleiksveien 46 08480 Andenes Eine Rakete soll von der nordnorwegischen Insel Andoya gestartet werden.
Der Erfüllungsort ist die norwegische See.
Im Rahmen des DEFINE Projekts sollen zwei Kampagnen durchgeführt werden. Die zweite Kampagne startet in 2025 und beinhaltet einen Raketenstart von der nordnorwegischen Insel Andoya.
Schiff mit Besatzung für Seebergung der Nutzlast für die Dauer der Kampagne von max. 4 Wochen. Das Schiff muss über entsprechend qualifizierte Besatzung als auch technische Ausrüstung, z.B. Kran verfügen.
Die Nutzlast verfügt über ein Bergungsmodul. Durch einen integrierten Fallschirm, welcher sich in Höhe von ca. 2 km öffnet, können die Nutzlasten nach dem Flug sanft in der norwegischen See landen. Anschließend soll die Rakete mit den Nutzlasten von der Besatzung an Bord des Bergungsschiffs genommen und zurück an Land gebracht werden.
Die Mittelbereitstellung wurde vom 01.01.2023 - 31.12.2027 bewilligt. Sollte seitens des Auftraggebers eine Projektverlängerung beantragt werden, kann die Ausführungsfrist nach Rücksprache verlängert werden.
CONE & CONE4 Elektroniken
Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e.V. Schlossstraße 6 18225 Kühlungsborn
Die Konzentration von Neutralgas muss mittels einem Ionisationsmanometers gemessen werden. Die Messungen müssen mit einer Genauigkeit von 0,01 % und zeitlicher Auflösung von mindestens 1e-4 s im Bereich 1e-6 - 1 mbar durchgeführt werden. Das Instrument muss von den Umgebungsplasmen elektrostatisch abgeschirmt sein. Das äußere Abschirmungsgitter soll gleichzeitig als elektrostatische Probe für Elektronendichtemessungen eingesetzt werden. Die Elektronendichtemessungen müssen über dergleichen wie die Neutralgasdichtemessungen Eigenschaften verfügen.
Die Mittelbereitstellung wurde vom 01.01.2023 - 31.12.2027 bewilligt. Sollte seitens des Auftraggebers eine Projektverlängerung beantragt werden, kann die Ausführungsfrist nach Rücksprache verlängert werden.
Es sind bereits verfügbare Lösungen notwendig, um den Auftrag auszuführen, da einige Bauteile aus vorangegangenen Projekten wiederverwendet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entfällt
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 VgV)
2. Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate), wenn die Rechtsform dies ermöglicht
keine
1. Geeignete Referenzliste über die Leistungserbringung gleichartiger Aufgabenerfüllung
keine
Vom Unternehmen sind vorzulegen:
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Eigenerklärung_Russlandsanktionen
Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
3. Eigenerklärung zur Anerkennung Ausschlussgründe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vom Projektträger DLR vollfinanzierte Projekt DEFINE wurde vom BMWK bewilligt. Die Zuwendung ist für diesen Forschungsauftrag zweckgebunden, § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV findet hierunter Anwendung. Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV wird die Leistung ausschließlich zu Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- und Entwicklungszwecken beschafft. Es handelt sich um eine Sonderanfertigung (keine Serienfertigung). Gem. § 14 Abs. 3 Nr. 1 ist eine Anpassung an bereits verfügbaren Lösungen notwendig, da einige Bauteile aus vorangegangenen Projekten wiederverwendet werden (betrifft LOS1, LOS2, LOS4). Die Seebergung (LOS3) ist in Zusammenarbeit mit dem schwedischen Projekt ORGIN geplant. Aus diesem Grund ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 gerechtfertigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQ56KS9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Gem. § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gem. § 135 Abs. 3 GWB
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kühlungsborn
Postleitzahl: 18225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.iap-kborn.de