Neubau Zerlegehalle - Los 17 Möblierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000327062
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rubenow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3835440
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zerlegehalle - Los 17 Möblierung
Neubau Zerlegehalle - Los 17 Möblierung
Rubenow
Lieferung, Montage und Aufstellen von Möbeln insb. Büroausstattung sowie Ausstattung Teeküche im Rahmen des Neubaus der Zerlegehalle für Großkomponenten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Registereintragungen [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Angaben zu Registereintragungen Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung den jeweils zutreffenden Nachweis vorlegen: Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Gewerbeanmeldung. Ich bin/Wir sind: [ ] im Handelsregister eingetragen. [ ] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. [ ] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. [ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Mehrere Antworten wählbar
Eigenerklärung Sanktionen EU [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage über das Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG durchführen. Ich/ Wir erklären, dass [ ] für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder 124 GWB vorliegen [ ] ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind [ ] für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt [ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde [ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde Mehrere Antworten wählbar
Eigenerklärung Berufs-/ Betriebshaftpflicht [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Ich/Wir erkläre(n), dass wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen für Sachschäden i.H.v. 1 Mio. Euro und für Personenschäden i.H.v. 1,5 Mio. Euro je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben. Wir verpflichten uns, spätestens zum Leistungsbeginn eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen. Für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichten wir uns, spätestens zum Leistungsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Die Haftpflichtversicherung muss über den gesamten Leistungszeitraum gültig bleiben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen für Sachschäden i.H.v. 1 Mio. Euro und für Personenschäden i.H.v. 1,5 Mio. Euro je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a.
Unterlagensprache Deutsch [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur Prüfung der Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht bewertet werden. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Referenzen K.O.-Kriterium: Ja Bitte fügen Sie dem Angebot eine detaillierte Referenzliste mit Referenzen aus dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich mit folgenden Angaben bei: - Auftraggeber - Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ) - Auftragswert - Auftragsgegenstand und Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs. ACHTUNG: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt. Mindestanforderungen: - Es müssen mindestens 2 geeignete Referenzen über die Lieferung und Montage von Büromöbeln eingereicht werden. - Der Auftragswert jeder Referenz muss mindestens 50.000,- Euro netto betragen haben. - Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (07/2018). - Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Abnahme erfolgt ist. Dieses Feld wird durch die Vergabestelle auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen ausgefüllt! BITTE ANLAGE BEIFÜGEN! [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Mindestanforderungen an die Referenzen: - Es müssen mindestens 2 geeignete Referenzen über die Lieferung und Montage von Büromöbeln eingereicht werden. - Der Auftragswert jeder Referenz muss mindestens 50.000,- Euro netto betragen haben. - Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (07/2018). - Jede Referenz muss abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).