Klärschlammtransport und thermische Verwertung Kläranlage Pasewalk Referenznummer der Bekanntmachung: 30414.10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pasewalk
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pasewalk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammtransport und thermische Verwertung Kläranlage Pasewalk
Container- (bzw. Sattelauflieger-) Bereitstellung, Abtransport, Verwiegung, Zwischenlagerung (soweit erforderlich), Entfernung von Störstoffen (soweit erforderlich) und thermische Verwertung des auf der Kläranlage Pasewalk anfallenden
entwässerten Klärschlammes.
Klärschlammmenge rund 3.000 t
17309 Pasewalk
Kläranlage
- Klärschlammmenge rund 3.000 t
- Faulschlamm
- Entwässerung durch Vererdung auf Schlammtrockenplätzen
- Trockenmasse 38,5 %
- Wassergehalt 61,5 %
- Containerbereitstellung, Abtransport, Verwiegung, Zwischenlagerung (soweit erforderlich), Entfernung von Störstoffen
(soweit erforderlich) und Thermische Verwertung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag
ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.