Vergabe Generalplanungsleistungen für den Anbau von Klassen- und Förderräumen und die Sanierung des Bestandsgebäudes an der Regionalen Schule Waren/West in Waren (Müritz)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren (Müritz)
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.waren-mueritz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Generalplanungsleistungen für den Anbau von Klassen- und Förderräumen und die Sanierung des Bestandsgebäudes an der Regionalen Schule Waren/West in Waren (Müritz)
Generalplanerleistungen (insbesondere Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Fachplanung Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagenplanung und SiGeKo) für den Anbau von Klassen- und Förderräumen und die Sanierung des Bestandsgebäudes an der Regionalen Schule Waren/West in Waren (Müritz).
17192 Waren (Müritz),
Friedrich-Engels-Platz 10
Die Stadt Waren (Müritz) beabsichtigt die „Regionale Schule Waren/West“ für einen zeitgemäßen und zukunftsfähigen Schulbetrieb zu erweitern und umzubauen. Nach der Erweiterung und dem Umbau soll die Schule den baulichen Anforderungen an eine inklusive Beschulung erfüllen.
Das Gebäude ist über mehrere Zugänge komplett erschlossen, die Zugänge sind jeweils nur über Treppenanlagen erreichbar. Aus diesem Grund werden zur Herstellung einer barrierefreien Erschließung die Erweiterung, der Umbau und die Sanierung des Schulgebäudes erforderlich.
Die geplanten Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen sollen in mehreren Bauabschnitten nacheinander realisiert werden. An das Bestandsgebäude soll in mehreren Bauabschnitten ein Anbau mit 6 Klassen- und 6 Förderräumen geplant werden.
Die barrierefreie Erschließung der Klassen- und Gruppenräume am Kopfbau soll durch eine Flurspange mit integriertem Aufzug realisiert werden.
Während der gesamten Bauphase findet im Schulgebäude der reguläre Schulunterricht aller Klassen statt. Es besteht nicht die Möglichkeit einzelne Klassen in anderen Gebäuden unterzubringen. Die einzelnen Bauabschnitte müssen nach Fertigstellung in die weitere Nutzung des Schulgebäudes mit eingeplant werden.
Für den Anbau von Klassen- und Förderräumen und die Sanierung des Bestandsgebäudes an der Regionalen Schule Waren/West in Waren (Müritz) benötigt die Stadt Waren (Müritz) entsprechende Planungsleistungen (insbesondere Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Fachplanung Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagenplanung und SiGeKo). Es ist beabsichtigt, die notwendigen Planungsleistungen an einen Generalplaner zu vergeben. Der Generalplaner hat bei der Leistungserbringung alle zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente zu beachten.
Für die Maßnahme werden insoweit grundsätzlich folgende Leistungen der entsprechenden Stufen benötigt und stufenweise beauftragt:
Leistungsstufe 1 (fest): Alle weiteren erforderlichen Leistungen bis zur Erlangung einer Baugenehmigung sowie etwaiger weiterer erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen; Entwurfsplanung i.S.d. Leistungsphase 3 HOAI; Genehmigungsplanung i.S.d. Leistungsphase 4 HOAI; Behörden-, Versorger- und Gutachterkommunikation
Leistungsstufe 2 (optional): Alle erforderlichen Leistungen für die Vergabe der Bauleistungen an die bauausführenden Fachfirmen (inklusive der Ausarbeitung einer vollumfänglichen Ausschreibung); Ausführungsplanung i.S.d Leistungsphase 5 HOAI (soweit für die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung erforderlich), Vorbereitung der Vergabe i.S.d. Leistungsphase 6 HOAI, Aktive Unterstützung bei der Suche nach geeigneten ausführenden Fachfirmen und deren Aufforderung zur Angebotsabgabe; Mitwirkung bei der Vergabe i.S.d. Leistungsphase 7 HOAI, z.B.: Prüfung von Angeboten, Aussprache von Empfehlungen, Vergleichen von Angeboten, Erstellung und Prüfung von Verträgen mit den ausführenden Firmen
Leistungsstufe 3 (optional): Bauüberwachung i.S.d. Leistungsphase 8 HOAI, Beaufsichtigung und Überprüfung der zu erbringenden Leistungen der ausführenden Fachfirmen hinsichtlich der vertraglich geschuldeten Qualität und des einzuhaltenden Zeitplans. Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen mit dem ausführenden Fachfirmen. Teilnahme an Abnahmen. Regelmäßiger Report an den AG
Die Planungsleistung soll für die gesamte Maßnahme erfolgen. Für die Bauleistung ist jedoch eine Aufteilung in drei Bauabschnitte vorgesehen:
• 1. Bauabschnitt „Anbau der Klassen- und Förderräume“ ;
• 2. Bauabschnitt „Sanierung Gebäudeteil Fachraumkabinett“;
• 3. Bauabschnitt „Anbau der Flurspange und die teilweise Sanierung Bestandsgebäude“ .
Der Baubeginn ist für den 01.03.2025 angedacht. Bauende soll am 31.12.2028 sein.
Der Auftraggeber wird max. 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Eignungsanforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben in der beiliegenden Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage 05) auswählen. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, wie aus der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage 05) ersichtlich, bewertet und gewichtet. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 3 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer stufenweise, d.h. unter dem vorbehalt des jeweiligen schriftlichen Abrufs, nach Maßgabe des nachstehenden Stufenplanes:
Leistungsstufe 1 (fest): Alle weiteren erforderlichen Leistungen bis zur Erlangung einer Baugenehmigung sowie etwaiger weiterer erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen; Entwurfsplanung i.S.d. Leistungsphase 3 HOAI; Genehmigungsplanung i.S.d. Leistungsphase 4 HOAI; Behörden-, Versorger- und Gutachterkommunikation
Leistungsstufe 2 (optional): Alle erforderlichen Leistungen für die Vergabe der Bauleistungen an die bauausführenden Fachfirmen (inklusive der Ausarbeitung einer vollumfänglichen Ausschreibung); Ausführungsplanung i.S.d. Leistungsphase 5 HOAI (soweit für die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung erforderlich); Vorbereitung der Vergabe i.S.d. Leistungsphase 6 HOAI; Aktive Unterstützung bei der Suche nach geeigneten ausführenden Fachfirmen und deren Aufforderung zur Angebotsabgabe; Mitwirkung bei der Vergabe i.S.d. Leistungsphase 7 HOAI, z.B.: Prüfung von Angeboten, Aussprache von Empfehlungen, Vergleichen von Angeboten, Erstellung und Prüfung von Verträgen mit den ausführenden Firmen
Leistungsstufe 3 (optional): Bauüberwachung i.S.d. Leistungsphase 8 HOAI; Beaufsichtigung und Überprüfung der zu erbringenden Leistungen der ausführenden Fachfirmen hinsichtlich der vertraglich geschuldeten Qualität und des einzuhaltenden Zeitplans. Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen mit dem ausführenden Fachfirmen. Teilnahme an Abnahmen. Regelmäßiger Report an den AG;
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer demzufolge zunächst mit der Durchführung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer mit den Leistungen der weiteren Stufen ganz oder teilweise zu beauftragen. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung der Stufen hat der Auftragnehmer nicht. Dem Auftraggeber steht hinsichtlich des Abrufs der einzelnen Stufen insofern ein freies Optionsrecht zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG.
Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister.
Angaben zur Eintragung im Berufsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister.
Bewerber/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 03)). Bewerber- und Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und -bieter behandelt, § 43 Abs. 2 S. 1 VgV.
Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Er kann die Unterauftragnehmer bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benennen.
Sofern der Bewerber von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen. In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage 04)).
1. Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgeteilt nach den Leistungsbildern (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung und Fachplanung Freianlagenplanung).
2. Erklärung zum Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 2 Mio. EUR betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Zu 1.:
Geforderter Mindestjahresumsatz im Bereich „Objektplanung Gebäude und Innenräume“: EUR 3.000.000 (netto)/Jahr.
Geforderter Mindestjahresumsatz im Bereich „Fachplanung Tragwerksplanung“: EUR 500.000 (netto)/Jahr.
Geforderter Mindestjahresumsatz im Bereich „Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung“: EUR 1.500.000 (netto)/Jahr.
Geforderter Mindestjahresumsatz im Bereich „Fachplanung Freianlagenplanung“: EUR 500.000 (netto)/Jahr.
1. Erklärung über den Bestand an festangestellten Architekten/Ingenieuren, aufgeteilt nach den Leistungsbildern (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung und Fachplanung Freianlagenplanung).
2. Referenzprojekte: Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie Generalplanungsleistungen für den Anbau und die Sanierung einer Schule umfassen.
Zu 2.:
Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren vorweisen können, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Stichtag: Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung).
Der Bewerber muss nachweisen, dass er jedes der Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung und Freianlagenplanung insgesamt mindestens zweimal erbracht hat.
Der Bewerber muss nachweisen, dass er das Leistungsbild SiGeKo-Leistungen insgesamt mindestens einmal erbracht hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren (Müritz)
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://waren-mueritz.de