Konzessionsvertrag Gas - Gemeinde Dettmannsdorf
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Sülze
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.recknitz-trebeltal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvertrag Gas - Gemeinde Dettmannsdorf
Die Gemeinde Dettmannsdorf mit 1100 Einwohner liegt im westlichen Teil des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Die Gemeinde Dettmannsdorf gibt gem. § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass die Konzessionsvereinbarung zwischen der Gemeinde Dettmannsdorf und der HanseGas GmbH, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn vom 19.07.2004 über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen die zum Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Ortsteil Dettmannsdorf-Kölzow gehören am 18.07.2024 endet.
Die Gemeinde Dettmannsdorf beabsichtigt, einen neuen Gaskonzessionsvertrag für das Konzessionsgebiet im Ortsteil Dettmannsdorf-Kölzow mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.
Ortsteil Dettmannsdorf-Kölzow
Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages mit der Gemeinde Dettmannsdorf verpflichtet, das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Ortsteil Dettmannsdorf-Kölzow während der Vertragslaufzeit zu betreiben.
7 Kilometer und ca. 90 HA
Interessenten am Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der Gemeinde Dettmannsdorf werden hiermit aufgefordert ihr Interesse zu bekunden und Ihr Angebot gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen einzureichen.
§ 46 Absatz 3 Satz 2 EnWG sieht eine Veröffentlichung in EU-Amtsblatt nur vor, wenn mehr als 100 000 Kunden an das Versorgungsnetz angeschlossen sind. Allerdings ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt, ob Energiekonzessionsverträge i.S.d. § 46 Absatz 2 Satz 1 EnWG in den Anwendungsbereich der RL 2014/23/EU fallen. Daher wird vorsorglich eine EU-weite Bekanntmachung veranlasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Der Bieter muss bei bestehender Registerpflicht im maßgeblichen Register eingetragen sein. Er hat hierzu einen aktuellen Registerauszug (nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab Datum der Bekanntmachung) vorzulegen.
b) Die Aufnahme des Netzbetriebs setzt gemäß § 4 Abs. 1 EnWG einer Netzbetriebsgenehmigung voraus. Diese muss im Rahmen des Vergabeverfahrens noch nicht vorgelegt werden. Der Bieter muss aber nachweisen, dass er die Voraussetzungen für den Erhalt der Genehmigung spätestens im Zeitpunkt der Netzübernahme gesichert erfüllen wird: Hierzu hat er vorzulegen:
Aa) Eigenerklärung dazu, inwiefern Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegen, und bei Vorliegen von Ausschlussgründen - auch dazu, inwiefern Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB getroffen wurden.
Bb) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Nr. III 1.2 und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Nr. III 1.3
Sämtliche Nachweise müssen noch nicht mit der Interessenbekundung, sondern erst mit der Abgabe des ersten Angebots vorgelegt werden. Die Eignungsprüfung findet erst im Rahmen der Angebotsprüfung statt.
Der Bieter hat vorzulegen:
a) Eine substantiierte Darstellung, mit welchem Kapitalbedarf der Bieter für die Bewirtschaftung des Gasnetzes (einschließtlich Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung, Erweiterung) im Konzessionsgebiet während der Vertragslaufzeit rechnet und wie der Kapitalbedarf zu decken beabsichtigt.
b) Soweit vorhandene Eigenmittel genutzt werden soll: Geeigneter Beleg zum Vorliegen der Eigenmittel (z.B. Bankauszug)
c) Soweit Fremdkapital genutzt werden soll: Geeigneter Nachweis zur Finanzierungsbereitschaft der Fremdkapitalgeber (z.B. verbindliche Bankerklärung)
d) Soweit eine Eigenkapitalerhöhung geplant ist: Geeigneter Beleg zur Finanzierungsbereitschaft der Eigenkapitalgeber (z.B. verbindliche Erklärung der Eigenkapitalgeber)
Die Nachweise müssen noch nicht mit der Interessenbekundung, sondern erst im Zuge der Angebotsabgabe vorgelegt werden.
Der Bieter hat alternativ einen der folgenden Nachweise vorzulegen:
a) Angabe einer geeigneten Referenz, wonach der Bieter in den letzten 3 Kalerderjahren (2020 - 2022) durchgehend eine Gasverteilernetz mit mindestens 1.000 Ausspeisepunkten (alle Druckstufen) ordnungsgemäß betrieben hat. Der Bieter hat das Gemeindegebiet anzugeben und einen Ansprechpartner bei der Gemeinde zu benennen, den die Vergabestelle kontaktieren kann. Oder:
b) Sofern der Bieter keine geeignete Referenz angeben kann, hat er folgende Angaben zu machen und Belege vorzulegen:
Aa) Angaben
- geplante Organisationsstruktur und Übersicht des tätig werdenden Personals mit Angabe der jeweiligen Qualifikation
- Wesentliche technische Ausrüstung zum Betrieb des Netzes
- Darstellung dazu, wie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gewährleistet wird (z.B. Vorlage einer TSM-Bestätigung gemäß DVGM Arbeitsblatt G 1000)
- Darstellung des Risikomanagement für den Netzbetrieb (Störungsüberwachung, Störungsbehebung)
Bb) Belege
- Eigenerklärung dazu, welche angegebenen Ressourcen der Bieter selbst verfügt
- Soweit der Bieter auf Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgreifen will (vgl. § 25 Abs. 3 KonzVGV): Verbindliche Verpflichtungserklärung der Unternehmen gegenüber der Vergabestelle, wonach sie dem Bieter die erforderlichen Mittel während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stellen werden (vgl. § 26 Abs. 3 KonzVGV)
Die Nachweise müssen noch nicht mit der Interessenbekundung, sondern erst im Zuge der Angebotsabgabe vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Gemeinde Dettmannsdorf behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der idikativen Angebote (Erstangebote) zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die Information über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes nach § 46a EnWG werden von der Kontaktstelle nach Eingang einer vom potenziell interessierten Unternehmen unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung an dieses Unternehmen versendet werden.
Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist den Verdingungsunterlagen beigefügt, der Bewerber hat sich ebenfalls der Vereinbarung zu unterwerfen und auch zu unterzeichnen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Nach § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte Rechtsverletzungen, denen die Vergabestelle nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach § 47 Absatz 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordung über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhalft gemacht zu werden.
Gemäß § 46 Abs. 7 EnWG bleiben die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unberührt.