Saisonverkehr Vertrag Mukran RE27 für 2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Saisonverkehr Vertrag Mukran RE27 für 2023
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG, der Fährhafen Sassnitz GmbH (FHS) und der DB Station&Service AG zur Anbindung der Ostseefährverkehre im Fährhafen Sassnitz/Mukran.
Eisenbahnstrecke Bergen auf Rügen - Sassnitz Fährhafen.
Mit den Verkehrsangeboten der RE27 Bergen auf Rügen - Sassnitz Fährhafen ist beabsichtigt, aktuelle Ostseefährverkehre im Fährhafen Sassnitz/Mukran von/nach Bornholm (Bornholmslinjen der Reederei Molslinien A/S) und Trelleborg (Reederei FRS Baltic) an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) anzubinden. Nach der Evaluation des Angebotes 2022 (ein Verkehrstag) ist für die Saison 2023 eine Neuausrichtung der Fahrplanbeziehungen notwendig, nachdem die Fährlinie Sassnitz - Ystad auf die Relation Sassnitz - Trelleborg rückverlagert wurde. 2023 werden an Samstagen und Sonntagen (im Oktober nur an Samstagen) zwischen dem 20.05.23 und 21.10.23 jeweils zwei Hin- und Rückfahrten auf der Linie abgestimmt auf Anschlussverbindungen mit Nahverkehrszügen des Betreibers Hanseatische Eisenbahn GmbH angeboten. Der Leistungsumfang auf der Linie RE27 beträgt im Saisonzeitraum weniger als 2.900 Zugkm.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftragsvergabe dieses Dienstleistungsauftrags für 2023 erfolgt als nationale Direktvergabe nach dem Ausnahmetatbestand von Art. 5 Abs. 4 Fall a) der VO (EG) Nr. 1370/2007 in der Fassung VO (EU) 2016/2338. Die Leistungsparameter liegen aufgrund der Zielsetzung eines nur tageweisen Betriebs und der begrenzten Zahl tatsächlich realisierbarer Anschlussverbindungen deutlich unter der Bagatellgrenze der Klausel (2.900 Zugkm 2023, Kostengrößenordnung des Auftragswertes — im Fall eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, der öffentliche Schienenpersonenverkehrsdienste beinhaltet — weniger als 7.500.000 EUR). Es wurden freihändig Verhandlungen mit einem Eisenbahnverkehrsunternehmen geführt, das mit den Voraussetzungen des Bahnbetriebs im Fährhafen Sassnitz/Mukran vertraut ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Mecklenburg-Vorpommern - Vertrag Mukran RE27 Saisonverkehr 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Putlitz
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 16949
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hanseatische-eisenbahn.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der beabsichtigte Vertragsschluss zur Direktvergabe erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags. Eine Schätzung des Auftragswerts wurde bei der Prüfung des Ausnahmetatbestandes zur Direktvergabe vorgenommen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-mv.de