Erneuerung Ulmenstraße in Rostock KTV, 3. BA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordwasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Ulmenstraße in Rostock KTV, 3. BA
Straßenbauliche Umgestaltung des dritten Bauabschnitts (3. BA) des Straßenzuges Ulmenstraße - Maßmannstraße einschließlich Sanierung der Mischwassersammler und Trinkwasserleitungen sowie Neubau von Regenwasserkanälen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
18057 Rostock, Ulmenstraße
Teil 1
- 3320 m² Asphaltbefestigung aufnehmen
- 7510 m² Pflaster/ Betonplatten aufnehmen
- 2980 m³ Bodenaushub
- 37 Straßenabläufe
- 3100 m² Asphaltbefestigung herstellen
- 380 m² Naturstein-Großpflaster
- 660 m Natursteinborde setzen
- 820 m Betonborde
- 2390 m² Betonplattenbelag/ -steinpflasterung herstellen
- 850 m² Naturstein-Kleinpflaster
- 260 m³ Baumsubstrat
- diverse Ausstattungselemente,
- Beschilderung und Markierung
Teil 2
- 185 m³ Leitungsgraben herstellen bis 1,75 Tiefe,
- 225 m Leitung DN200 verfüllen,
- 205 m Rohr PE 100 DN200 einbauen,
- 4 offene Wasserhaltung für Baugruben,
- 2 Unterflurhydranten neu herstellen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaftsmitglied gesamtschuldnerisch haftet, mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung Ulmenstraße in Rostock KTV, 3. BA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubukow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18233
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben.
1. Mehrfachangebote (Doppelbeteiligung) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften, es sei denn, die betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachangebote ausgeschlossen ist. Ein Mehrfachangebot liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bietergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbieter oder an mehr als einer Bietergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters ist ein Mehrfachangebot.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.1 der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Das Gleiche gilt bei Eignungsleihe, wenn eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorliegt.
3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen auf Verlangen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
4. Macht ein Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, so ist der Anteil der Leistung der Eignungsleihe mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Eignungsentleiher ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verpflichtungserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
5. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
6. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie ausschließlich über die Vergabeplattform in elektronischer Form bis sieben Tage vor Schlusstermin eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB
Ein Nachprüfungantrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragstellder den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.