Planungsleistungen Erneuerung Schlammentwässerung Kläranlage Ladebow Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Erneuerung Schlammentwässerung Kläranlage Ladebow
Planungsleistungen zur Erneuerung der Schlammentwässerung in der Kläranlage Greifswald-Ladebow
Greifswald
Das Abwasserwerk Greifswald betreibt seit 1996 auf dem Gelände des Klärwerks eine Schlammentwässerung mit zwei Dekantern und den dazugehörigen Ansetzstationen für das Entwässerungshilfsmittel.
Nach 26 Jahren Betriebszeit sollen die Dekanter gegen neue effizientere Entwässerungsmaschinen hinsichtlich der Entwässerungsergebnisse sowie des Energieverbrauches ausgetauscht sowie elektrotechnisch neu angeschlossen werden. Die dazugehörigen Komponenten im Schaltschrank werden ebenso erneuert wie die gesamte Unterschaltwarte. Künftig soll die Schlammentwässerung auch im Falle eines Stromausfalls über die Netzersatzanlage mit Strom versorgt werden können. Insgesamt sind folgende Leistungen in der Planung zu berücksichtigen:
- Bauliche Leistungen im Maschinen- sowie Containerraum; u.a. Erneuerung Fliesenspiegel, Malerarbeiten, Erneuerung der Akustikdecke (Erhöhung Schallschluckvermögen), Betonsanierung Containerraum, Rückbau Biofilter und Erneuerung Pflaster
- Maschinen-/Ausrüstungstechnik; u.a. 2 Dekanter, Flüssigpolymerdosierung (Rohrleitung und Pumpenanschlüsse), Faulschlammbeschickung inkl. Zerkleinerer, Zu- und Abluftanlage (unter Berücksichtigung Rückbau Biofilter), Schlammverladung, Brauchwasserleitung
- EMSR-Technik inkl. benötigte Provisorien, u.a. Schaltanlage Schlammentwässerung mit ca. 30 Schaltschränken, Dekanter, ÜSS-Eindickung inkl. Pumpen, Eindicker 1-4 inkl. Ausrüstungstechnik und Messtechnik (Plattenschieber im Rohrkeller), Faulschlammbeschickung inkl. Zerkleinerer, Schlammverladung, Trübwasserpumpe, Ansetzanlagen 1-3, Kalkdosieranlagen, Kompensation, USV, Einspeisung, Steuerung Flüssigpolymerdosierung
Wesentlich bei der Erarbeitung der Leistungsphase 2 wird die Erarbeitung eines Planungskonzepts einschließlich der Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten der Erneuerung unter laufendem bzw. provisorischem Betrieb mit ihren Einflüssen auf Bau, Konstruktion und Wirtschaftlichkeit. Dabei sind alle Verknüpfungen (Bautechnik, Maschinentechnik, EMSR-Technik) zu beachten und zu betrachten.
-falls erforderlich
Die Dokumente zum Nachweis der Fachkunde und Zuverlässigkeit können Sie im Bereich „Lieferantenverwaltung“ des Lieferantenportals hochladen und pflegen. Hier hinterlegte Dokumente werden analog wie eine Präqualifikation betrachtet und soll Bietern bei häufigen Angeboten den Angebotsprozess erleichtern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Erneuerung Schlammentwässerung Kläranlage Ladebow
Ort: Pinneberg
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3.Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Schwerin
Land: Deutschland