Biotopkartierung Mecklenburg-Vorpommern 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 221-197-Br-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Biotopkartierung Mecklenburg-Vorpommern 2023/2024
Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern 2023/2024
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
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Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
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Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
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Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Landkreis Nordwestmecklenburg
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Bedarfsstelle). Bei den Kartierungen der im Gebietslos befindlichen geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in dem betreffenden Kartiergebiet eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los vornehmen (Nachtragsoption). Der konkrete Mehraufwand ist zu beziffern und - soweit vorhanden - auch ein Minderaufwand zu berücksichtigen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zur im Vertragsentwurf unter § 13 Abs. 7 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Für die Nachtragsoption können Mittel aus dem Vorhaben 'Indikatorenerhebung und Monitoring' (Förderung von Vorhaben i. R. d. Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg Vorpommern (AZ 500016000009) genutzt werden.
Der unter Punkt II.2.7 genannte Beginn des Vertrags entspricht dem Tag, an welchem die Bindefrist endet. Der tatsächliche Beginn des Vertrags entspricht dem Tag der Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Kartierung (Feldarbeit und Dateneingabe) für 2.600 Kartierobjekte
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Kartierung (Feldarbeit und Dateneingabe) für 2.600 Kartierobjekte
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Kartierung (Feldarbeit und Dateneingabe) für 2.600 Kartierobjekte
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie A: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Kartierung (Feldarbeit und Dateneingabe) für 2.600 Kartierobjekte
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Kartierung (Feldarbeit und Dateneingabe) für 2.600 Kartierobjekte
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]
Kartierung (Feldarbeit und Dateneingabe) für 2.600 Kartierobjekte
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kategorie B: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2023/2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5166
Internet-Adresse: www.mv-regierung.de
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).