VV 20 / 2022 Örtliche Bauüberwachung, SiGeKo und besondere Leistungen - Erschließung Großgewerbestandort Wismar-Kritzow
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
Abschnitt II: Gegenstand
VV 20 / 2022 Örtliche Bauüberwachung, SiGeKo und besondere Leistungen - Erschließung Großgewerbestandort Wismar-Kritzow
Dieser Auftrag beinhaltet alle notwendigen Leistungen für die örtliche Bauüberwachung, für die SiGe-Koordinierung sowie für besondere Leistungen der Erweiterung der Gleisanlage Am Haffeld.
Im Einzelnen betrifft das folgende Leistungen:
- Ingenieurbau
- Gleisbau
- Leit- und Sicherungstechnik (LST)
- Elektrische Energieanlagen (EEA bzw. 50Hz)
23966 Wismar
- Örtliche Bauüberwachung mit Nachtragsbearbeitung
o Plausibilitätsprüfung der Absteckungen
o Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
o Mitwirkung und Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen
o Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
o Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
o Durchführen von Kontrollprüfungen
o Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
o Wochenaktuelle taggenaue Dokumentation des Bauablaufes
o Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
o Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
o Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
o Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
o Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
o Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
- SiGeKo
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist unterzeichnet und zusammen mit den geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen in deutscher Sprache elektronisch in Textform einfach einzusenden. Nicht unterzeichnete Teilnahmeanträge sowie fehlende Eigenerklärungen und Nachweise, die gemäß § 56 Abs. 2 VgV erfolglos nachgefordert wurden, führen zum Ausschluss. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrages. Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen, wie auch keine Rückgabe der Unterlagen.
Die Bieter haben sich regelmäßig unter der in Ziffer I.3) genannten URL www.evergabemv.de über aktuelle Fragen / Antworten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.