Hochschule Neubrandenburg: Bewachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05-04-shp
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg, Mecklenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hs-nb.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sh-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochschule Neubrandenburg: Bewachungsleistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Pforten-, Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen
für die Hochschule Neubrandenburg.
17033 Neubrandenburg, Mecklenburg
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Pforten-, Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen
für die Hochschule Neubrandenburg.
Die Hochschule Neubrandenburg, Brodaer Straße 2, 17033 Neubrandenburg befindet sich westlich des Wohngebietes Rostocker Straße.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt, voraussichtlich beginnend vom 01.09.2023 an, 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich maximal 3x um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht schriftlich 3 Monate zum jeweils 01.09. eines Folgejahres seitens des Auftraggebers gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Genehmigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung des Bewerbers zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Zusammenarbeit mit Anderen
Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2,0 Mio EUR und zusätzlich für Sachschäden mindestens 0,5 Mio EUR, für Verlust von Sachen einschließlich Schlüsselverlust 0,1 Mio. EUR und Vermögensschäden 0,1 Mio. EUR
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Kurzbeschreibung des Unternehmens
- Zertifizierungen DIN EN ISO 9001: 2015
- VdS- zertifizierte Notrufzentrale
- Nachweis Dienstaufsicht und Kontrolle
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: mindestens 2 Referenzen
Kurzbeschreibung des Unternehmens muss folgende Angaben enthalten:
÷ Name
÷ Sitz
÷ Rechtsform
÷ Handelsregistrierung
÷ Gründungszeitpunkt/Übernahmezeitpunkt
÷ Gesellschafter
÷ Geschäftsführung
Genehmigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de einzureichen.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur elektronischen Angebotsabgabe als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D450565722 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebote -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de