Stadt Sassnitz- Gestaltung Vorfläche"Lange Reihe" im Stadthafen Freianlagenplanung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BIG Städtebau GmbH
Postanschrift: Fährstr. 22
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3831/479425
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.big-bau.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Sassnitz- Gestaltung Vorfläche"Lange Reihe" im Stadthafen Freianlagenplanung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Sassnitz beabsichtigt die Neugestaltung der Vorfläche der „Langen Reihe“. Als „Lange Reihe“ werden die Gebäude der Hafenstraße 12 Haus K bis G bezeichnet. Die Ausschreibung umfasst die Planungsleistungen der Freianlagen für die Vorfläche dieser Gebäudereihe.

Das Gestaltungskonzept für diese Fläche wurde 2022 durch die A & S GmbH Neubrandenburg erarbeitet und durch die Stadtvertretung beschlossen. Die Fläche liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10.1.

Die Unterlagen bilden die Grundlage für die weitere Planung und liegen der Ausschreibung bei.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 93 906.67 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:

Sassnitz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungsleistungen Freianlagen nach Teil 3 Abschnitt 2 HOAI

Es ist beabsichtigt alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 nach der HOAI zu beauftragen.

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 3 gem. § 39 HOAI beauftragt. Die Option zur weiteren stufenweisen Beauftragung ab der Leistungsphase 4 und folgende behält sich der Auftraggeber vor.

Besondere Leistungen

Als besondere Leistung ist das Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist nach Anlage 11 der HOAI. Die Leistung ist pauschal mit einem Ansatz von 25 Mannstunden zu kalkulieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Angaben des Bewerbers zur Lösung ähnlicher Aufgabenstellung / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement /-struktur / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck Präsentation / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es ist geplant, die Maßnahme mit Fördermitteln umzusetzen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 035-104304
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Landschaftsarchitekturbüro Osigus + Meimerstorf
Ort: Altefähr
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 93 906.67 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Mecklenburg-VorpommernPostanschrift
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften einSchaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat;

der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen ist.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2023