Vergabe Stromlieferung Amt Treptower Tollensewinkel 2024 - 2025
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altentreptow
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17087
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altentreptow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Stromlieferung Amt Treptower Tollensewinkel 2024 - 2025
Stromlieferung für den Amtsbereich des Amtes Treptower Tollensewinkel für die Jahre 2024 und 2025
Amt Treptower Tollensewinkel
Stromlieferung für die Jahre 2024 u. 2025 für kommunale Einrichtungen und der Straßenbeleuchtung
Bei nicht fristgerechter Kündigung (Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf der Laufzeit) verlängert sich derVertrag automatisch um 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eignung 2. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung 3. Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen
Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
mind. 3 Referenzen eines vergleichbaren Auftrages aus den letzten 5 Jahren
1. Die Vorgaben des Landesrechts (z.B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern) müssen erfüllt werden). 2. Die Datensicherung muss gemäß der DSGVO erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe imBetreff:„24/003/2020“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Angebote sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Eigene Vertragsbedingungen des Bieters dürfen dem Angebot nicht zugrunde gelegt werden. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(AG) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften;
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817