Vergabe Stromlieferung Amt Treptower Tollensewinkel 2024 - 2025

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Amt Treptower Tollensewinkel
Postanschrift: Rathausstraße 1
Ort: Altentreptow
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17087
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt Treptower Tollensewinkel
E-Mail:
Telefon: +49 39612551671
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altentreptow.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E17354216
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E17354216
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe Stromlieferung Amt Treptower Tollensewinkel 2024 - 2025

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität - KA03 - KA04
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Stromlieferung für den Amtsbereich des Amtes Treptower Tollensewinkel für die Jahre 2024 und 2025

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Hauptort der Ausführung:

Amt Treptower Tollensewinkel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Stromlieferung für die Jahre 2024 u. 2025 für kommunale Einrichtungen und der Straßenbeleuchtung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Bei nicht fristgerechter Kündigung (Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf der Laufzeit) verlängert sich derVertrag automatisch um 1 Jahr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung zur Eignung 2. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung 3. Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

mind. 3 Referenzen eines vergleichbaren Auftrages aus den letzten 5 Jahren

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Die Vorgaben des Landesrechts (z.B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern) müssen erfüllt werden). 2. Die Datensicherung muss gemäß der DSGVO erfolgen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/06/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe imBetreff:„24/003/2020“.

Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Angebote sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport einzureichen.

Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Eigene Vertragsbedingungen des Bieters dürfen dem Angebot nicht zugrunde gelegt werden. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.

Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(AG) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,

— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist;

— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;

— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;

— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften;

— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.

Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird.

Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-VorpommernGeschäftsstelle
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: +49 385588-5165
Fax: +49 385588-485-5817
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird verwiesen auf § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-VorpommernOrt
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: +49 385588-5165
Fax: +49 385588-485-5817
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2023