Fachplanung für die Erweiterung des Kindergartens in Polling (BY)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung für die Erweiterung des Kindergartens in Polling (BY)
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage
14 Nummer 14.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 6, sowie im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Elektro
und HLS) in Anlehnung an §§ 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 –
9, für die Erweiterung des Kindergartens in Polling (BY)
Tragwerksplanung
Polling
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI 2021 i. V. m.
Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 6, für den Erweiterungsbau des Kindergartens in Polling
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden, da eine stufenweise Beauftragung
vorgesehen wurde und diese vom Genehmigungsprozess abhängig sein wird. Die Daten in dieser
Bekanntmachung dienen lediglich einer groben Orientierung.
Fachplanung TGA Elektro
Polling
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Elektro) in Anlehnung an § 55 HOAI 2021 i.
V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9, für die Erweiterung des Kindergartens in Polling
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden, da eine stufenweise Beauftragung
vorgesehen wurde und diese vom Genehmigungsprozess abhängig sein wird. Die Daten in dieser
Bekanntmachung dienen lediglich einer groben Orientierung.
Fachplanung TGA HLS
Polling
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) in Anlehnung an
§ 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9, für die Erweiterung des Kindergartens in Polling
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden, da eine stufenweise Beauftragung
vorgesehen wurde und diese vom Genehmigungsprozess abhängig sein wird. Die Daten in dieser
Bekanntmachung dienen lediglich einer groben Orientierung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des
Niederlassungsmitgliedsstaates;
- Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
- Nachweis der Berufsqualifikation;
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den
letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe KG 300 und 400, der Honorare in EUR, des Ausführungszeitpunkts, Benennung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers sowie die Angabe der Bearbeitung von Förderprojekten.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Kalenderjahre,
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei
Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
Architekten und Ingenieure
02 Erklärung Wirtschaftsteilnehmer,
03 Erklärung Beschäftigtenzahlen,
04 Erklärung Berufshaftpflicht,
05 Erklärung Art. 5k VO (EU) 2022/576,
06 Erklärung Fördermittelvorgaben,
07 Erklärung Personaleinsatz,
außer bei Los 1: 08 Erklärung örtliche Präsenz,
09 Erklärung Berufserfahrung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).