Ausschreibung von Dienstleistungen für die Projektsteuerung im Rahmen des Bundesprogramms ZIZ für die Stadt Ribnitz-Damgarten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Dienstleistungen für die Projektsteuerung im Rahmen des Bundesprogramms ZIZ für die Stadt Ribnitz-Damgarten
Dienstleistungen – Erarbeitung einer Projektstudie im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige
Innenstädte und Zentren“
Stadt Ribnitz-Damgarten
Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ ist ein Masterplan zu erarbeiten.
Die Aufgabe der Projektsteuerung besteht in der vollständigen und fristgerechten Erarbeitung eines Masterplans , welcher die Quintessenz der zukunftsfähigen Strategieentwicklung zur Gestaltung der Innenstädte in den Ortsteilen Ribnitz und Damgarten sowie die Ergebnisse unterschiedlichster Fachgutachten (Konzepte) vereint und widerspiegelt.
Die Leistungsbeschreibungen für die Einzelkonzepte werden vom Projektsteuerer erarbeitet und der sich daran anschließende Ausschreibungsprozess vollumfänglich von diesem übernommen. Die Vergabeentscheidung obliegt der Auftraggeberin.
Mit diesem Projekt sollen die Ortsteile Ribnitz und Damgarten erhalten, aufgewertet und dem Strukturwandel entgegenwirkend zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort und Lebensraum werden.
Hierbei sind die Nutzungs- und Einzelhandelsstrukturen unter Berücksichtigung von Verkehr und Mobilität in den Innenstädten, sowie weiterer Zusammenhänge zu betrachten. Diese Maßnahmen werden vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung gem. §§ 23,44 BHO gefördert. Der Förderzeitraum ist von 2022 bis 2025 angesetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates;
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste
der in den
letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Ausführungszeitpunkts
sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Kalenderjahre, (nur
Beschäftigte die Planungsleistungen im vergleichbaren Bereich erbringen)
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,
die mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Benennung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin, der/die die Moderation im Zusammenhang mit den Beteiligungsformaten übernimmt sowie eine Darstellung und die Anzahl der Moderationsprojekte innerhalb der letzten 3 Jahre
Projektteam muss aus mind. 3 festen Teammitgliedern bestehen. (Zu einem Projektteam gehören grundsätzlich
der/die Projektleiter/in, der/die stellvertretende Projektleiter/in und sonstige Teammitglieder.)
Die nachfolgenden Angaben und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
- Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer
- Eigenerklärung nach Landesrecht M-V
- Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder ggf. Nachweis
einer Bestätigung des Versicherers, mit welchen bestätigt wird, dass im Falle der Auftragserteilung eine
Versicherung abgeschlossen wird
- Erklärung Beschäftigungszahlen
- Erklärung zum objektbezogenen Personaleinsatz
- Erklärung Berufserfahrung (Leistungsumfang)
- Erklärung Berufserfahrung (Führungserfahrung)
- Erklärung Moderation (Beteiligungsformate)
- Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
08. April 2022
- Erklärung Fördermittelvorgaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind wahrheitsgemäß beizubringen.
Anhand der mit der Erarbeitung des Zuwendungsantrages zur Verfügung gestellten Dokumente ist die Herangehensweise resp. die Methodik der Projektbearbeitung sowie die Qualität der Referenzobjekte (siehe Bewertungsmatrix) ausführlich, (Umfang und zeitlicher Ablauf der Projektbearbeitung, unter Berücksichtigung der der Mittelbereitstellung) von den Bieter/Bietergemeinschaften darzustellen und in Form einer PDF-Datei zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)