Entsorgung von Straßenkehricht

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentsorgung-rostock.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://portal.evergabemv.de/E39551468
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.evergabemv.de/E39551468
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung von Straßenkehricht

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fachgerechte Verwertung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Aufbereitungsstelle des Auftragnehmers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die fachgerechte Entsorgung/Verwertung von ca. 3 500 t bis 5 000 t Straßenkehricht pro Jahr, AVV 20 03 03 aus der Region Rostock zum Festpreis pro Tonne (t)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat die Option, den Leistungszeitraum unter Beibehaltung des Angebotspreises um 1 Jahr zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption hat schriftlich bis zum 30.9.2024 zu erfolgen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber hat die Option, den Leistungszeitraum unter Beibehaltung des Angebotspreises um 1 Jahr zu verlängern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

-Der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen,

- Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind Einzelbietern gleichgestellt und werden gleich behandelt.

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.

Im Falle der Zuschlagserteilung an eine Bietergemeinschaft verlangt der öffentliche Auftraggeber, dass „gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter“ zugesichert wird. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter sind mit der Angebotsabgabe zu benennen.

- Mit der Angebotsabgabe ist die Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 – VHB – Bund – Ausgabe 2019 einzureichen. (Das Formblatt kann im Internet unter folgendem Pfad eingesehen und heruntergeladen werden:

https://www.stadtentsorgung-rostock.de/vergabe/nachweis-eigenerklaerung-zur-eignung).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der öffentliche Auftraggeber stellt im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter folgende Anforderungen und verlangt zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags mit der Angebotsabgabe Folgendes:

- für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils einen Mindestjahresumsatz in Höhe des Zweifachen des geschätzten Auftragswertes.

Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt der öffentliche Auftraggeber die Vorlage folgender Unterlagen:

1. Angabe von mindestens einer Referenz über die Verwertung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03) in den letzten 3 Jahren in Form einer Liste mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Anschrift,

2. Eigenerklärung des Bieters, dass ein Anliefern des Straßenkehrichts mittels Kehrmaschine und Containerfahrzeug gefahrlos möglich ist

3. Nachweis einer abfallrechtlichen Genehmigung für die Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03)

4. Nachweis Entsorgungsfachbetrieb; zertifiziert für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung

5. Eichschein für die zur Verwiegung der Mengen an Straßenkehricht vorgesehene Waage an der Entsorgungsanlage.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/06/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bewerber und Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Einleitung, Antrag GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadtentsorgung-rostock.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/04/2023