Energieversorgung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-02-017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittenburg, Mecklenburg
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19243
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-wittenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energieversorgung 2023
Vergabe der Stromversorgung für die Stadt Wittenburg und die Gemeinde Wittendörp in 3 Fachlosen (Straßenbeleuchtung, Heizung und SLP-Verbrauchsstellen) für die Dauer von 36 bzw. 30 Monaten mit Verlängerungsoption um weitere 12 Monate
Straßenbeleuchtung (Kurzzeichen: Los 1 SB)
19243 Wittenburg, Mecklenburg
Stromversorgung für Straßenbeleuchtung, Umfang und Details siehe Anlage 05 Strombedarf sowie Anlage 01 Verfahrensbedingungen und Anlage 02 Leistungsbeschreibung.
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach UfAB VI, vereinfachte Richtwertmethode - abweichend von II.2.5) wird auf Punkt 4 der Anlage 01 Verfahrensbedingungen verwiesen. Der Preis ist nicht mit einer direkten Gewichtung versehen, sondern wird mit der Leistung in Relation gesetzt, um so das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.
Heizung (Kurzzeichen: Los 2 Heizung)
19243 Wittenburg, Mecklenburg
Stromversorgung für Heizung, Umfang und Details siehe Anlage 05 Strombedarf sowie Anlage 01 Verfahrensbedingungen und Anlage 02 Leistungsbeschreibung.
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach UfAB VI, vereinfachte Richtwertmethode - abweichend von II.2.5) wird auf Punkt 4 der Anlage 01 Verfahrensbedingungen verwiesen. Der Preis ist nicht mit einer direkten Gewichtung versehen, sondern wird mit der Leistung in Relation gesetzt, um so das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.
SLP-Verbrauchsstellen (Kurzzeichen: Los 3 SLP)
19243 Wittenburg, Mecklenburg
Stromversorgung für SLP-Verbrauchsstellen, Umfang und Details siehe Anlage 05 Strombedarf sowie Anlage 01 Verfahrensbedingungen und Anlage 02 Leistungsbeschreibung.
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach UfAB VI, vereinfachte Richtwertmethode - abweichend von II.2.5) wird auf Punkt 4 der Anlage 01 Verfahrensbedingungen verwiesen. Der Preis ist nicht mit einer direkten Gewichtung versehen, sondern wird mit der Leistung in Relation gesetzt, um so das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßenbeleuchtung (Kurzzeichen: Los 1 SB)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizung (Kurzzeichen: Los 2 Heizung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SLP-Verbrauchsstellen (Kurzzeichen: Los 3 SLP)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).