VE25 Beschilderung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zarrentin am Schaalsee
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-zarrentin.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE25 Beschilderung
Die Stadt Zarrentin am Schaalsee liegt an der westlichen Landesgrenze in Mecklenburg-
Vorpommern im Landkreises Ludwigslust-Parchim. Die Stadt Zarrentin am Schaalsee zählt
etwa 5.300 Einwohner. Die hohe Lebensqualität im Biosphärenreservat Schaalsee (UNESCO Naturerbe)
ist geprägt durch die günstige geographische Lage in der Metropolregion Hamburg.
Auf einem rund 7 ha großen Areal am westlichen Rande der Stadt zwischen dem Zecher Weg
im Norden und der Möllnschen Straße ist der Bau des „Neuen SchulCampus“ vorgesehen. Dieser
besteht aus drei Gebäuden:
• der Regionalen Schule für 336 Schüler • der Grundschule für 320 Schüler mit Hort und • einer
multifunktionalen Zweifelsporthalle mit Mensa sowie dem Aus- und Umbau des vorhandenen
Sportplatzes (Kampfbahn Typ C) inklusive der Erschließung des Areals und der Gestaltung aller
erforderlichen Freifanlagen. Ferner wird der SchulCampus durch Bau eines neuen Geh- und
Radwegs angebunden.
Die Nettobaukosten für den gesamten SchulCampus werden auf rund 24 Mio. € beziffert. Es
ist angedacht ab März 2020 die Ausschreibung der Bauleistungen sukzessive in fünf
Vergabepaketen bis etwa Februar 2021 zu veröffentlichen. Angedacht sind insgesamt rund 35
Vergaben.
Zarrentin am Schaalsee
Allgemein:
Ausführungs- und Konstruktionsbescheibungen
Regionale Schule:
Vorbereitende Arbeiten
Beschilderung
Leitsysteme
Zweifeldsporthalle mit Mensa:
Vorbereitende Arbeiten
Beschilderung
Leitsysteme
Grundschule / Hort:
vorbereitende Arbeiten
Beschilderung
Leitsysteme
Für das Vorhaben wurden Zuwendungen nach der Richtlinie zur Sportstättenförderung (Sportstättenbaurichtlinie – SportstbRL M-V) in der ELER-Periode 2014-2020 bewilligt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln u. dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden.
Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über die Vergabeplattform unter d. Funktion "Kommunikation".
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen u. Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens,
des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zarrentin am Schaalsee
Postleitzahl: 19246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]