Neubau Kita "Gänseblümchen", Schweriner Str. 18, 18069 Rostock - Los 51 Außenanlagen und Verkehrsanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ulmenstr. 44
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 381/4611639
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kita "Gänseblümchen", Schweriner Str. 18, 18069 Rostock - Los 51 Außenanlagen und Verkehrsanlagen
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock errichtet für die Kita „Gänseblümchen“, die sich derzeit in der Pawlow-Straße in Rostock befindet, einen dreigeschossigen Ersatzneubau in L-Form auf einem ca. 3.500 m² großen Grundstück in der Schweriner Straße 18.
In dem zu errichtenden Neubau einer integrativen Kindertagesstätte wird auch die Betreuung von teils schwerstbehinderten Kindern erfolgen. Der An- und Abtransport der Kinder erfolgt mit entsprechenden Fahrzeugen, welche die im Untergeschoss des Neubaus befindlichen Wagenräume anfahren. Durch den unmittelbar anschließenden Aufzug werden die Kinder in die Gruppenräume im Erd- bzw. Obergeschoss gebracht.
Schweriner Str. 18,
18069 Rostock
Die Leistung beinhaltet im Einzelnen u.a.
Abbruchmaßnahmen & Herrichten der Geländeoberfläche:
Flächige Abbruchmaßnahmen von bituminösen Geh- und Radverkehrsanlagen 150 m² sowie Straßenflächen 100 m² mit einem Aufbau von Asphalt über Granitsteinpflaster und Unterbau; Abbruch Zaunanlage inklusive Tor 160 m; Fällung 2 Bäume inklusive Stubben roden und flächige Rodungsmaßnahmen von Strauchwerk 350 m² und 250 m² Grasnarbe.
Herstellen eines Grobplanums mit Bodenmodellierung inkl. Böschungsmodellierung auf einer Fläche von 3350 m².
Oberbau & Deckschichten
Betonsteinpflaster (BK - Geh- und Radwege) 640 m²; Sicherheitsstreifen - Kleinsteinpflaster (BK – Geh- und Radwege) 60 m²; Betonsteinpflaster – gebundene Bauweise 350 m²; Straßen – Betondecke (BK 1,8) 85 m²; Pflasterrinne – Großsteinpflaster 40 m²; Betonsteinpflaster (BK – 1,8) 75 m².
Lieferung und Einbau von 55 m Hochbord (Naturstein); 10 St Senkborde (Naturstein); 70 m Rundbord (Naturstein); 10 m Rundbord (Naturstein) in Radien 1,4 m; 8 m Rundbord (Naturstein) in Radien 2,0 m; 20 Einfahrtschwelle inkl. Anpassborde (links, rechts); 25 m Tiefbord (Beton); 165 m Rasenkantenstein (Beton);
Baukonstruktion
Zaunanlage h = 1,53 m mit Toranlagen; Winkelstützmauern 7 St h= 0,8 m und 4 St h= 0,55 m; Betonpalisaden als Böschungsmauer h= 1,20 m 28 St und h= 1,50 m 67 St; Bautenschutzmatte umlaufend ums Haus 230 m.
Technische Anlagen
70 m DN100 Dränleitung; 160 m DN100 Regenwassertransportrohr; 270 m DN150 Regenwassertransportrohr; 50 m DN200 Regenwassertransportrohr; Anbindung an Regenwasserkanal DN 800 mittels Sattelstück; 3 St Schächte DN1000 und 14 St Schächte DN400; Entwässerungsrinnen 140 m für Geh- und Radwege und 40 m für Verkehrsflächen; 30 m Schmutzwasserleitung DN150; 10 m Schmutzwasserdruckleitung DN60
Einbauten in Außenanlagen
Lichtmasten h= 8 m umsetzen, Verkehrspoller i. vers. Ausführungen 12 St, Verkehrszeichen inkl. Pfosten 8 St, 7 Fahrradlehnbügel
Vegetationsflächen
Baumpflanzungen 6 St Hochstamm mDb 16/18; Heckenpflanzen 180 St, Strapazierrasenansaat 1850 m², Regiosaat 370 m²
Baustelleneinrichtung
Verkehrssicherung längerer Dauer, Bauzaun 270 m inkl. 3 Tore
Leitungsbau, Wege- und Straßenbau in Teilbereichen nur mittels Wasserhaltung (offen) möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei
der Industrie- und Handelskammer.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
- Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Angaben zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung;
- ggf. weitere Nachweise vgl. Auftragsunterlagen Formblatt 216.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren;
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Nachweis Güteschutz Kanalbau AK1, I, R, D
- ggf. weitere Nachweise vgl. Auftragsunterlagen Formblatt 216.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38558855160
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Ulmenstr. 44
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3814611645