SDS Schwerin - Bioabfallsammlung und -verwertung Referenznummer der Bekanntmachung: 2230235
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 19061 Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 3856330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swsn.de
Abschnitt II: Gegenstand
SDS Schwerin - Bioabfallsammlung und -verwertung
Einsammlung und Verwertung des Bioabfalls aus der Stadt Schwerin, Abholung und Transport von Grünabfall von den Recyclinghöfen der Stadt, Einsammlung und Transport von Weihnachtsbäumen, Behälterbewirtschaftung, Verwertung der erfassten organischen Abfälle.
Stadtgebiet Schwerin 19061 Schwerin
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
- Einsammlung und Transport der Bioabfälle aus der Biotonne/Biosack (mit Einsatz Identsystem)
- Abholung und Transport von Grünabfall von den Recyclinghöfen der Stadt
- Einsammlung und Transport von Weihnachtsbäumen von den Sammelplätzen
- Bewirtschaftung der Bioabfallbehälter mit Transpondern inkl. Reparatur, Wartung und Instandhaltung bzw. den Austausch defekter Behälter/Transponder
- Verwertung des erfassten Bioabfalls durch Vergärung
- Verwertung des erfassten Grünabfalls
- Verwertung der erfassten Weihnachtsbäume
Der Auftragnehmer hat zudem für eine Erstausstattung der Benutzer mit Bioabfallbehältern zu sorgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SAS Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDY1DR37429
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.