Eisenbahnbetriebsleiter Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000240061
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rubenow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3835440
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Eisenbahnbetriebsleiter
Eisenbahnbetriebsleiter und stellvertretender Eisenbahnbetriebsleiter
Eisenbahnbetriebsleiter und stellv. Eisenbahnbetriebsleiter für die Strecke 6326
3 mal je 12 Monate
3-malige Verlängerung der Laufzeit um je 12 Monate auf maximal 48 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
2 Qualifikation geprüfter Eisenbahnbetriebsleiter [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über eine gültige Qualifikation als geprüfter Eisenbahnbetriebsleiter nach
Eisenbahnbetriebsleiterverordnung der Bundesrepublik Deutschland verfüge.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über die bestanden Betriebsleiterprüfung
3 Tauglichkeit VDV 714 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über eine gültige Tauglichkeitsuntersuchung im Schienenverkehr nach VDV 714 verfügen.
Zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach §12b AtG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal muss gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft
sein.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur
Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal
bestätigt der Bieter:
-dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und
-dass spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird
und
-dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und
Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen.
6 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll,
eine Abfrage über das Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG durchführen.
Ich/ Wir erklären, dass
[ ] für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder 124 GWB vorliegen
[ ] ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind
[ ] für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt
[ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen
Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
[ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen
Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
7 Eigenerklärung Sanktionen EU [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen
auch für diese):
1.
Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates
vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der
Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden,
beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
8 Registereintragungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Angaben zu Registereintragungen
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung
den jeweils zutreffenden Nachweis vorlegen:
Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.
bei der Industrie- und Handelskammer oder Gewerbeanmeldung.
Ich bin/Wir sind:
[ ] im Handelsregister eingetragen.
[ ] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
[ ] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
[ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
9 Angabe zur Eigenerklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag
ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
4 Eigenerklärung Berufshaftpflicht [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen Sachschäden 1 Million Euro und für
Personenschäden 1,5 Millionen Euro je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben. Wir
verpflichten uns, spätestens zum Leistungsbeginn eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen.
Für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichten wir uns, spätestens zum Leistungsbeginn eine
Haftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Die
Haftpflichtversicherung muss über den gesamten Leistungszeitraum gültig bleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).