Organisationsuntersuchung der Kernverwaltung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Organisationsuntersuchung der Kernverwaltung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt, ein Organisationsgutachten zu beauftragen. Das zu erstellende Organisationsgutachten soll im Rahmen eines möglichst umfassenden Untersuchungsansatzes eine Aufgabenkritik beschreiben, Vorschläge zur Festlegung von Referenzwerten unterbreiten und daraus resultierend Möglichkeiten der Effizienzsteigerung der Verwaltung inklusive der Optimierung der Verwaltungsorganisation schaffen. Hierzu sollten standardisierte und in der öffentlichen Verwaltung normierte Prozessanalyseverfahren unter Beachtung interkommunaler Vergleichswerte und auch die umfangreichen Projekterfahrungen des Bieters einfließen.
Regionalstandorte des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (Neubrandenburg, Neustrelitz, Waren, Demmin)
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt, ein Organisationsgutachten zu beauftragen. Das zu erstellende Organisationsgutachten soll im Rahmen eines möglichst umfassenden Untersuchungsansatzes eine Aufgabenkritik beschreiben, Vorschläge zur Festlegung von Referenzwerten unterbreiten und daraus resultierend Möglichkeiten der Effizienzsteigerung der Verwaltung inklusive der Optimierung der Verwaltungsorganisation schaffen.
Der Stellenplan 2023 sieht für das Haushaltsjahr 2023 Sollstellen in Höhe von 1.226,370 VZÄ vor. In der für die ausgeschriene Leistung maßgeblichen Kernverwaltung enthält der Stellenplan 993,459 VZÄ. Die organisatorische Gliederung umfasst neben dem Bereich Landrat 4 Dezernate. Diese sind in 14 Ämter gegliedert.
Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit hält der Landkreis vier Bürgerservicecentren an den Standorten Neubrandenburg, Neustrelitz, Demmin und Waren vor.
Ziel der Untersuchung soll sein, anhand der Erstellung einer Aufgabenkritik und der Erstellung von Referenzwerten festzustellen, ob die derzeitige Stellenausstattung sach-, zeit- und fachgerecht ist.
Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit sowie die Ressourcensteuerung wird von Seiten des Auftraggebers weder ein Mehrbedarf noch eine Einsparung von Personal vorgegeben.
Ziel ist es auch, eine zukunftsfähige Organisationsstruktur unterhalb der Dezernate unter Aufzeigen von Effizienzrenditen durch die Digitalisierung und der Implementierung von mobilen Arbeitsplätzen zu schaffen.
Die vorbeschriebene Leistung wird mit phasenweiser Beauftragung vergeben. Zunächst wird in einer ersten Phase die Untersuchung der Organisationseinheiten 50 und 32.2 verbindlich beauftragt.
Die weiteren Organisationseinheiten werden in darauffolgenden Phasen optional vom Auftraggeber abgerufen.
Daneben behält sich der Auftraggeber vor, optional die Umsetzung der gutachterlichen Empfehlungen im Rahmen einer Realisierung zu beauftragen.
Die oben genannte Laufzeit betrifft die verbindlich vereinbarte Leistung.
Mit Beauftragung der optionalen Leistungen (vgl. II.2.4) ist eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages verbunden.
Die Aufteilung der weiteren Organisationseinheiten für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 obliegt dem Auftraggeber nach Erfüllung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und erfolgt im Einvernehmen beider Parteien.
Daneben behält sich der Auftraggeber vor, optional die Umsetzung der gutachterlichen Empfehlungen im Rahmen einer Realisierung zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium 1.1: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Formular "Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB"),
Kriterium 1.2: Mitglied der Berufsgenossenschaft (Formular "Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB").
Kriterium 2.1: Erklärung über den Gesamtumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular "Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB"),
Kriterium 2.2: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formular "Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB").
Kriterium 3.1: Der Bieter hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Formular "Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB"),
Kriterium 3.2: Der Bieter verfügt über die für die Ausführung der zu vergebenen Leistung erforderlichen Beschäftigten (Formular "Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB").
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 VgG M-V (Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Mindestarbeitsbedingungen"),
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 VgG M-V (Formblatt "Eigenerklärung ILO Kernarbeitsnormen"),
Einhaltung der Vorgaben aus der Eigenerklärung zu den Sanktionsgründen Russland.
Abschnitt IV: Verfahren
Es findet ein Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland