Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bewachung der neu errichteten Gemeinschaftsunterkunft in 19089 Demen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023020032
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bewachung der neu errichteten Gemeinschaftsunterkunft in 19089 Demen
Bewachung der neu errichteten Gemeinschaftsunterkunft in 19089 Demen
Gemeinschaftsunterkunft in Demen Ziolkowskiring 1 bis 9 19089 Demen
Bewachung der neu errichteten Gemeinschaftsunterkunft in Demen, Ziolkowskiring 1 bis 9 ab dem 17.04.2023.
Die Gemeinschaftsunterkunft besteht aus 2 Wohnblöcken, wobei das erste Gebäude 60 Wohneinheiten und das zweite Gebäude 30 Wohneinheiten besitzt. Für die Bewachung steht eine Wohnung zur Verfügung. Ausgeschrieben wird die Bewachung der oben beschriebenen Unterkunft mit einer Wachstärke von 4 Wachleuten in der Tagschicht (7:00 Uhr bis 19:00 Uhr) und 4 Wachleuten in der Nachtschicht (19:00 Uhr bis 7:00 Uhr). Das Objekt soll zeitnah eingezäunt werden. Des Weiteren ist die Errichtung einer Videoüberwachungsanlage geplant.
Zuschlagskriterien:
Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird durch den Quotienten aus Leistung und Kosten (Preis) ermittelt.
Die Leistung ergibt sich aus der Bewertung der Beantwortung des Fragenkataloges.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AWR Norddeutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1Y8AJGT5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.