Stadt Barth Sanierungsträger Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-17-shp01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barth
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-barth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Barth Sanierungsträger
Die Stadt Barth beabsichtigt die Sanierung des Stadtteils Barth Süd. Hierfür wird ein treuhändischer Sanierungsträger gesucht, der Maßnahmen nach § 157 ff. BauGB durchführt.
18356 Barth
Die Stadt Barth beabsichtigt die Sanierung des Stadtteils Barth Süd. Hierfür wird ein treuhändischer Sanierungsträger gesucht, der Maßnahmen nach § 157 ff. BauGB durchführt.
Es sind im Wesentlichen die regelmäßig von einem treuhändischen Sanierungsträger zu leistenden Aufgaben zu erbringen. Dies sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
1. Allgemeine Leistungen zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahrens
2. Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit
3. Im Rahmen des Sanierungsverfahrens anfallende Aufgaben in und für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse
4. Vorbereitende Maßnahmen
5. Ordnungsmaßnahmen
6. Abwicklung der Sanierungsmaßnahme
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beauftragung als treuhändischer Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet Barth Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245),
das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de