Lieferung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 070-207194)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Postanschrift: Ostseeallee 20
Ort: Kühlungsborn
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kuehlungsborn.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144211 Fahrzeuge mit Drehleiter
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 070-207194

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.10
Los-Nr.: 1
Anstatt:

Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

muss es heißen:

Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Nebenangebote:

Als technisches Nebenangebot zugelassen sind Vorführfahrzeuge, die ebenfalls alle

technischen Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Auch für das

Vorführfahrzeug ist die Leistungsbeschreibung auszufüllen. Das technische Nebenangebot

ist nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen, das heißt, es

muss ebenfalls für ein Neufahrzeug ein Angebot unterbreitet werden. Das Vorführfahrzeug

darf nicht älter als 18 Monate sein. Zudem gelten für die Abgabe eines technischen

Nebenangebotes auch die Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung.