Planungsleistungen Erneuerung Hauptpumpwerk Ryckseite Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Erneuerung Hauptpumpwerk Ryckseite
Planungsleistungen zur Erneuerung des Hauptpumpwerks Ryckseite in Greifswald
Greifswald
Das Abwasserwerk Greifswald betreibt seit 1993 das Kanalnetz sowie die Kläranlage der Hansestadt Greifswald. Das Hauptpumpwerk Ryckseite wurde zuletzt im Jahr 1995 rekonstruiert. Es weist mittlerweile diverse Schäden in der Bausubstanz auf und bedarf einer Erneuerung der Maschinen- und Elektrotechnik.
Ausgeschrieben wird deshalb die vollständige Erneuerung des Hauptpumpwerkes unter teilweiser bis vollständiger Nutzung der Bausubstanz. Im Pumpenraum sollen künftig keine Armaturen und Messgeräte angeordnet werden. Hierfür soll ein eigener Armaturenschacht neben dem Gebäude eingebaut werden.
Bei dem Pumpwerk handelt es sich um einen geschalten Betonschacht mit einem ungefähren Innendurchmesser von 4 m. Darüber befindet sich das Pumpengebäude mit Außenabmessungen von ca. 7,0 m x 9,0 m. Es gliedert sich in den Pumpenraum (ca. 36 m²), den Elektro-/Schaltanlagenraum (ca. 10 m²) sowie eine Toilette (ca. 3 m²). Das Gebäude ist mit einem flach geneigten Pultdach mit bituminöser Dachhaut abgedeckt.
Der Schaltanlagenraum ist derzeit über einen im Boden eingelassenen Kabelkanal mit dem Pumpenraum verbunden. Die Trennung der Räume ist gasdicht, sodass die Schaltanlage keiner Ex-Zone unterliegt.
Die durch das Planungsbüro mindestens zu berücksichtigenden Bereiche und Leistungen sind im Folgenden aufgelistet:
1. Bauliche Leistungen (HOAI §§ 41-44)
2. Maschinen-/Ausrüstungstechnik (HOAI §§ 53-56)
3. EMSR-Technik inkl. benötigter Provisorien (HOAI §§ 53-56)
Der Endtermin bezieht sich auf die Fertigstellung der Bauleistungen bzw. LPH 8. Ein Detailplan zur Projektlaufzeit aller Teilprojekte ist durch den Auftragnehmer zu erstellen.
-falls erforderlich
Die Dokumente zum Nachweis der Fachkunde und Zuverlässigkeit können Sie im Bereich „Lieferantenverwaltung“ des Lieferantenportals hochladen und pflegen. Hier hinterlegte Dokumente werden analog wie eine Präqualifikation betrachtet und sollen Bietern bei häufigen Angeboten den Angebotsprozess erleichtern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bereich
Lieferantenmanagement ist vollständig auszufüllen. Insbesondere sind im Lieferantenportal der Stadtwerke
Greifswald folgende Dokumente hochzuladen:
- Formblatt 124 LD
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister;
- Handelsregisterauszug;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sozialversicherungsbeiträge.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Im
Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald sind folgende Dokumente hochzuladen:
- Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme;
- Eigenerklärung Insolvenz;
- Bankerklärung;
- Unternehmenszahlen zu Umsatz und Mitarbeitern der letzten 3 Jahre.
- Darstellung der Tätigkeitsfelder in den letzten drei Jahren, darunter zwingend Planungsleistungen im abwassertechnischen Bereich
- mind. 3 prüfbare Referenzen für die Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Geschäftsjahren.
- Angaben zur Unternehmensgröße, Umsatz- und Personalentwicklung
Abschnitt IV: Verfahren
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen wird die Submission ohne Bieterbeteiligung durchgeführt.
Mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3.Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Schwerin
Land: Deutschland