Ausschreibung Gebäudereinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönberg
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23923
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]09
Fax: [gelöscht]09
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schoenberger-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung
Das Amt Schönberger Land hat im Namen und für Rechnung der Gemeinde Lüdersdorf die Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen, Turnhallen und öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Lüdersdorf im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV vergeben.
Gemeinde Lüdersdorf (einschließlich Ortsteile Wahrsow und Herrnburg)
Unterhalts- bzw. Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden:
Regionale Schule mit Grundschule Lüdersdorf, Hauptstraße 21, 23923 Wahrsow
Regionale Schule mit Grundschule Lüdersdorf, Gärtnereiweg 7, 23923 Herrnburg
Jugendclub Lüdersdorf, Hauptstraße 7, 23923 Lüdersdorf
Sporthalle Wahrsow, Hauptstraße 21, 23923 Wahrsow
Feuerwehr Herrnburg, Hauptstraße 13, 23923 Herrnburg
Gesamt: ca. 8.529 m2
sowie Lieferung von Sanitär-Verbrauchsmaterial und Bereitstellung von Schmutzfangmatten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.