Gesamtprojekt "MOBIHUB Stralsund", gefördert durch das Bundesprogramm "ZIZ"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtprojekt "MOBIHUB Stralsund", gefördert durch das Bundesprogramm "ZIZ"
Der Managementplan Altstadt der Hansestadt Stralsund stellt die stadträumliche Entwicklungsstrategie für die nächsten Jahrzehnte für die Altstadt dar und definiert die Ziele der Sanierung. Dieser integriert auch das Verkehrskonzept Altstadt, welches gegenwärtig fortgeschrieben wird. In diesen Rahmen ordnet sich das Gesamtprojekt MOBIHUB mit der Errichtung eines Mobility-Hubs zur Aufnahme von Anliegerparken, ergänzt durch neue innovative Verkehrsdienstleistungen, Serviceeinrichtungen und stadtteilbezogenen Kommunikations- und Aktionsangebote, ein.
Die bereits verfolgte Strategie, größere Parkierungsanlagen ausschließlich am Rande der Altstadt einzuordnen, wird damit weiterverfolgt.
Das Projektgebiet befindet sich im Geltungsbereich des Denkmalbereiches „Altstadt Stralsund“, des Sanierungsgebietes „Altstadtinsel“, der Gestaltungssatzung sowie im Schutzgebiet der UNESCO-Welterbestätte „Historische Altstädte von Stralsund und Wismar“.
Der Projektzeitraum für das Gesamtprojekt beträgt knapp 2 Jahre.
Koordination und Management des Gesamtprojektes "MOBIHUB Stralsund" sowie Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt
18439 Stralsund
Für die erfolgreiche Projektabwicklung innerhalb des angegebenen Zeitraumes soll mit diesem Los 1 eine professionelle Projektsteuerung extern ausgeschrieben werden.
Eine nachhaltige, auf Resilienz ausgerichtete Stadtentwicklung einschließlich Umsetzung der Mobilitätswende erfordert zwingend eine offene, konstruktive Einbeziehung der Bürger und einer breiten Öffentlichkeit. Die ebenfalls mit diesem Los 1 ausgeschriebene, geplante umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung und gezielte Einbeziehung der Stadtgesellschaft
soll einen partizipatorischen Prozess gestalten, der zur gesellschaftlichen Teilhabe durch die
Mobilisierung von Interessent*innen, potenziellen Nutzer*innen und Betreiber*innen, Begünstigten und Akteur*innen führt und der notwendigen Diskussion zur Mobilitätswende in der Altstadt einen Rahmen gibt.
Die mit diesem Los ausgeschriebene Leistung ist mit Beginn des 3. Quartals 2023 bis Ende 2024 zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Erfüllen mehrere Bewerber als die festgelegte Höchtzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechen der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter der verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen - 10 %
2. Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, mit Angabe des Werts und des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Empfängers - 50 %
3. Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal - 15 %
4. Erfahrungen mit geförderten Maßnahmen - 15 %
5. Projekte mit regionalem Bezug innerhalb von M-V - 10 %
Gestaltungskonzept für ausgewählte öffentliche (Straßen) Räume und Quartiershöfe in der Altstadt
Stralsund
Die mit diesem Los ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf die Erarbeitung eines Gestaltungskonzeptes für ausgewählte öffentliche (Straßen) Räume und Quartiershöfe in der Altstadt und ist mit Beginn des 1. Quartals 2024 bis Ende 2024 zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Erfüllen mehrere Bewerber als die festgelegte Höchtzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechen der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter der verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen - 10 %
2. Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, mit Angabe des Werts und des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Empfängers - 50 %
3. Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal - 15 %
4. Erfahrungen mit geförderten Maßnahmen - 15 %
5. Projekte mit regionalem Bezug innerhalb von M-V - 10 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversichrung mit den Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird - Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio EUR gegeben ist.
- geeignete Referenzen (vgl. II.2.9)
siehe Unterlagen Teilnahmewettbewerb
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrages hinzuweisen,
- Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied von Bewerbergemeinschaften sind nur unter Beachtung von EuGH, Urteil vom 23.12.2009 - Rs.C376/08 möglich,
Hinweis zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, der Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gestzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Erklärung zum Datenschutz unter der Adresse: www.stralsund.de/datenschutz/
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Antrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass denm Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, Soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18408
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]