Umbau, Sanierung und Erweiterung der Regionalen Schule mit Grundschulteil "Pestalozzi" in Demmin
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Demmin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 17109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.demmin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau, Sanierung und Erweiterung der Regionalen Schule mit Grundschulteil "Pestalozzi" in Demmin
Errichtung der Gebäude- und Anlagenautomation
17109 Demmin, Schützenstraße 1
- Lieferung, Montage und Anklemmen von 39 Raumautomationsstationen, 15 Feldgeräte, 39 Mehrfachfühler
- Lieferung und Montage von 2 Standschränken bestückt mit Automations- und Schaltungstechnik
- Lieferung und Installation eines ISP mit Automationsstation und Touch Panel
- Lieferung und Verlegung von 3300m Kabel und Leitungen
- Lieferung und Verlegung von 800m Daten- und Busleitungen
- Aufschaltung und Inbetriebnahme von 41 bauseitigen Modbus-Geräten
- komplette Programmierung und Inbetriebnahme der Gebäudeautomation
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 oder 124 GWB kann durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV akzeptiert. Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Eigenerklärung, dass keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder die EEE vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Eigenerklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder die EEE vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder die EEE vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Ubersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufträge werden schriftlich erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Ubrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungs-antrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zu-ständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7