Umbau, Sanierung und Erweiterung der Regionalen Schule mit Grundschulteil "Pestalozzi" in Demmin

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Demmin
Postanschrift: Markt 1
Ort: Demmin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 17109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3991/183618
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.demmin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E59789164
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umbau, Sanierung und Erweiterung der Regionalen Schule mit Grundschulteil "Pestalozzi" in Demmin

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311000 Installation von Elektroanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Errichtung der Gebäude- und Anlagenautomation

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45214230 Bau von Sonderschulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Hauptort der Ausführung:

17109 Demmin, Schützenstraße 1

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Lieferung, Montage und Anklemmen von 39 Raumautomationsstationen, 15 Feldgeräte, 39 Mehrfachfühler

- Lieferung und Montage von 2 Standschränken bestückt mit Automations- und Schaltungstechnik

- Lieferung und Installation eines ISP mit Automationsstation und Touch Panel

- Lieferung und Verlegung von 3300m Kabel und Leitungen

- Lieferung und Verlegung von 800m Daten- und Busleitungen

- Aufschaltung und Inbetriebnahme von 41 bauseitigen Modbus-Geräten

- komplette Programmierung und Inbetriebnahme der Gebäudeautomation

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 10
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 oder 124 GWB kann durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV akzeptiert. Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Eigenerklärung, dass keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder die EEE vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Eigenerklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder die EEE vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder die EEE vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Ubersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/05/2023
Ortszeit: 09:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/05/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Nur Vertreter des Auftraggebers

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Aufträge werden schriftlich erteilt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V, Geschäftsstelle der Vergabekammern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885165
Fax: +49 3855884855817
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Ubrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungs-antrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zu-ständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V, Geschäftsstelle der Vergabekammern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885165
Fax: +49 3855884855817
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/04/2023