Erschließung Industriepark Berlin-Szczecin-Berlin, 1. BA - Bauphase 4.2 Planstraße A (teilweise) inkl. tiefbauliche Erschließung SW/Ringschluss TWL und Bauphase 7 RRB
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pasewalk
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pasewalk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Industriepark Berlin-Szczecin-Berlin, 1. BA - Bauphase 4.2 Planstraße A (teilweise) inkl. tiefbauliche Erschließung SW/Ringschluss TWL und Bauphase 7 RRB
In der Bauphase 4.2 wird die Planstraße A bis zum Anschluss an die VG 70 inkl. tiefbauliche Erschließung (SW,
RW, TW) hergestellt.
In der Bauphase 7 wird neben dem Regenrückhaltebecken 2 selbst auch der Ablauf des Regenrückhaltebeckens über eine Rohrleitung DN 300 realisiert, die zum offenen Gewässer 73415 führt und dort einleitet.
17309 Pasewalk / Stolzenburg
Bauphase 4.2:
Neuverlegung RW-Kanal DN 300 Tiefe 2,0 bis 3,5 m 64 m, Neuverlegung RW-Kanal DN 400
Tiefe 2,0 bis 3,5 m 64 m, Neuverlegung RW-Kanal DN 500 Tiefe 2,0 bis 3,5 m 50 m, Neuverlegung RW-Kanal DN 700 Tiefe 2,0 bis 3,5 m 192 m, Neuverlegung RW-Kanal DN 1000 Tiefe 2,0 bis 3,5 m 20 m, Schächte RW DN 1000-1500 Tiefe
3,5 m 8 Stück, Baustraße nach Wahl des AN/Trasse auf dem Acker 500 m, Sedimentationsanlagen 6 Stück,
Neuverlegung SW-Kanal DN 200 Tiefe 2,0 bis 3,5 m 546 m, Schächte DN 1000 PE Tiefe bis 4,0 m 8 Stück,
Neuverlegung SW-Druckleitung DN 80 650 m, SW-Pumpwerk 1 Stück, Neuverlegung SW-Druckleitung DN 80
650 m, Neuverlegung TW-Versorgung DN 200 607 m, Straßenquerung TW-Versorgung grabenlos 12 m.
Bauphase 7:
Oberboden abtragen/lagern 1.600 m³, Mineralboden abtragen/einbauen 800 m³, Mineralboden
abtragen/ abfahren 800 m³, Oberbodenauftrag im Beckenbereich 1.600 m³, Temporäre Baustraße für
Bodentransporte nach Wahl des AN 300 m, Asphaltfahrbahn Bk 1,0 Breite 3,5 m 235 m 830 m², Fahrtrasse im
Becken Betongroßpflaster Breite 3,5 m 95 m 340 m², Einlaufbauwerk DN 1000 1 Stück, Auslaufbauwerk mit
Drosseleinrichtung 1 Stück, Trockenwetterrinne 25 m, Trennschwelle lichte Höhe 0,15 m 15 m, Treppenanlage
mit Handlauf 1 Stück, Zaunanlage Doppelstahlgittermatte incl. 2 flügeliges Drehflügeltor H=2,04 m 265 m
Verkehrsanlagen:
Oberboden abtragen 3.500 m3, Boden bzw. Fels lösen und verwerten 1.500 m3, Lieferboden SE/Si einbauen 2.800 m3, Leitungsgräben bis DN 200 50 m (Straßenabläufe), Straßenabläufe Rechteck liefern und einbauen 21 Stück, Frostschutzschicht herstellen 2.000 m3 Fahrbahn - 300 m3 Parkstreifen - 250 m3 Geh-/Radweg, Schottertragschicht herstellen 4.500 m2 Fahrbahn - 700 m2 Parkstreifen - 1.650 m2 Geh-/Radweg, Asphalttragschicht AC 32 TS herstellen 3.800 m2 Fahrbahn, 760 m² Zufahrten, Asphalttragschicht AC 32 TN herstellen 1.650 m2, Asphaltbinderschicht AC 16 BS herstellen 3.800 m2 Fahrbahn; 760 m² Zufahrten, Asphaltdeckschicht AC 11 DS herstellen 3.800 m2 Fahrbahn, 760 m² Zufahrten, Asphaltdeckschicht AC 5 DL herstellen 1.650 m2, Betondecke für Parkstreifen herstellen 710 m2, 2-reihige Rinne herstellen 1.100 m, Hochbordsteine herstellen 1.000 m, Rundbordsteine herstellen 325 m, Tiefbordsteine herstellen 1.100 m, Baumpflanzungen (Linde, Ahorn, Esche) herstellen 12 Stück, Sträucher (Fingerstrauch, Berberitze, Zwergmispel) pflanzen 400 Stück, Bodendecker pflanzen 500 Stück, Blühstreifen herstellen 500 m2, Straßenleuchten (Lichtpunkthöhe 7 m) herstellen 18 Stück, Erdkabel für Straßenbeleuchtung verlegen 550 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- vollständig ausgefüllte Erklärung zur Eignung
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
und:
- Nachweis über die Zertifizierung nach RAL-GZ 961 o. ersatzweise Prüfbericht zur Erstprüfung des Unternehmens Beurteilungsgruppe AK 2
- DVGW-Nachweis 301/321 für die ausgeschriebenen Leistungen der erdverlegten TW-Leitung und der grabenlosen Verlegung (HDD-Verfahren)
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche
Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Haußmannstraße 85 in 17309 Pasewalk
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.