Neugestaltung des Marktes der Barlachstadt Güstrow Referenznummer der Bekanntmachung: 1190005-02-61/23-003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.guestrow.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung des Marktes der Barlachstadt Güstrow
Die Barlachstadt Güstrow in Zusammenarbeit mit der BIG-STÄDTEBAU GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Güstrow, schreibt im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Altstadt Güstrow zusammen mit dem Städtischem Abwasserbetrieb (SAB) und den Stadtwerken Güstrow GmbH (SWG) die Erschließungsmaßnahme "Marktplatz" aus.
Dieser wichtige und zentrale Stadtplatz wird unter Beachtung der verkehrlichen und funktionalen, aber auch denkmalpflegerischen und städtebaulichen Belange nachhaltig gestaltet und entwickelt. Neben der ortsbildgerechten und verkehrsfunktionellen Aufwertung sowie bedarfsgerechten Neugliederung des Stadtraumes mit Herstellung einer durchgängigen Barrierefreiheit für alle Mobilitätsbedürfnisse ist eine funktionierende Straßenentwässerung herzustellen. Auch die schadhafte und partiell unzureichende Straßenbeleuchtung wird durch eine effiziente Neuanlage ersetzt, die bestehende WC-Anlage und das weitere Stadtmobiliar werden ebenfalls neu hergestellt. Zusätzlich wird in der Marktfläche ein Wasserspiel ergänzt. Der vorhandene Baumbestand wird durch Neupflanzungen ersetzt.
Mit der grundhaften Neugestaltung des Stadt- und Straßenraumes und dem parallel durchgeführten Neubau der Kanalisation in Auftragsleistung des Städtischen Abwasserbetriebes (SAB) erneuern und modernisieren die Stadtwerke Güstrow GmbH (SWG) das gesamte unterirdische Versorgungsnetz. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme werden die stadttechnischen Versorgungsanlagen Wasser, Gas, elektrische Leitungen sowie das MW-Kanalnetz einschließlich der Hausanschlussleitungen modernisiert bzw. neu hergestellt.
Kapazitäten:
Natursteinplattenbelag, 120 mm (Platzfläche) 4.965 m²
Natursteinplattenbelag 140 mm, gebunden (Fahrbahn) 1.285 m²
Straßenabläufe, Anschlussleitungen 35 St / 200 m
Baumpflanzungen Gleditsia triacanthos 6xv 9 St
Säulenleuchte 20 St
Wasserspiel 1 St
Kompakt-WC-Anlage 1 St
Hydraulisch versenkbare Poller 5 St
Unterflur-Kabelverteiler, Elektranten 12 St
MW-Kanal Steinzeugrohre DN 200 - 400 420 m
Kontrollschächte DN 1000 11 St
Anschlussleitungen PVC DN 150 445
Trinkwasser Versorgungsleitung PE-HD 180 400 m
Einschl. 35 Hausanschlüssen
Gas Versorgungsleitung PE-HD 225 400 m
Einschl. 35 Hausanschlüssen
Niederspannungskabel 4x150 mm² und 4x240 mm² 3.000 m
Mittelspannungskabel 1x150 mm² 3.000 m
Angebotsfrist: 26.05.2023
Ausführungsfrist: von 27.07.2023 bis 08.08.2025
Ausführungsort: Marktplatz Güstrow
Markt der Barlachstadt Güstrow 18273 Güstrow
Die Barlachstadt Güstrow in Zusammenarbeit mit der BIG-STÄDTEBAU GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Güstrow, schreibt im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Altstadt Güstrow zusammen mit dem Städtischem Abwasserbetrieb (SAB) und den Stadtwerken Güstrow GmbH (SWG) die Erschließungsmaßnahme "Marktplatz" aus.
Dieser wichtige und zentrale Stadtplatz wird unter Beachtung der verkehrlichen und funktionalen, aber auch denkmalpflegerischen und städtebaulichen Belange nachhaltig gestaltet und entwickelt. Neben der ortsbildgerechten und verkehrsfunktionellen Aufwertung sowie bedarfsgerechten Neugliederung des Stadtraumes mit Herstellung einer durchgängigen Barrierefreiheit für alle Mobilitätsbedürfnisse ist eine funktionierende Straßenentwässerung herzustellen. Auch die schadhafte und partiell unzureichende Straßenbeleuchtung wird durch eine effiziente Neuanlage ersetzt, die bestehende WC-Anlage und das weitere Stadtmobiliar werden ebenfalls neu hergestellt. Zusätzlich wird in der Marktfläche ein Wasserspiel ergänzt. Der vorhandene Baumbestand wird durch Neupflanzungen ersetzt.
Mit der grundhaften Neugestaltung des Stadt- und Straßenraumes und dem parallel durchgeführten Neubau der Kanalisation in Auftragsleistung des Städtischen Abwasserbetriebes (SAB) erneuern und modernisieren die Stadtwerke Güstrow GmbH (SWG) das gesamte unterirdische Versorgungsnetz. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme werden die stadttechnischen Versorgungsanlagen Wasser, Gas, elektrische Leitungen sowie das MW-Kanalnetz einschließlich der Hausanschlussleitungen modernisiert bzw. neu hergestellt.
Kapazitäten:
Natursteinplattenbelag, 120 mm (Platzfläche) 4.965 m²
Natursteinplattenbelag 140 mm, gebunden (Fahrbahn) 1.285 m²
Straßenabläufe, Anschlussleitungen 35 St / 200 m
Baumpflanzungen Gleditsia triacanthos 6xv 9 St
Säulenleuchte 20 St
Wasserspiel 1 St
Kompakt-WC-Anlage 1 St
Hydraulisch versenkbare Poller 5 St
Unterflur-Kabelverteiler, Elektranten 12 St
MW-Kanal Steinzeugrohre DN 200 - 400 420 m
Kontrollschächte DN 1000 11 St
Anschlussleitungen PVC DN 150 445
Trinkwasser Versorgungsleitung PE-HD 180 400 m
Einschl. 35 Hausanschlüssen
Gas Versorgungsleitung PE-HD 225 400 m
Einschl. 35 Hausanschlüssen
Niederspannungskabel 4x150 mm² und 4x240 mm² 3.000 m
Mittelspannungskabel 1x150 mm² 3.000 m
Angebotsfrist: 26.05.2023
Ausführungsfrist: von 27.07.2023 bis 08.08.2025
Ausführungsort: Marktplatz Güstrow
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124)
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124).
Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A).
Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213)
notwendig.) Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein. Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
1. Vorlage einer Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Kommt der Bieter in die engere Wahl, wird die Vorlage eines entsprechenden Nachweises gefordert)
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124).
Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A).
Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.)
Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung
das Formblatt 124 ein. Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
1. RAL-GZ 961 AK2,
2. DVGW-Zulass. GW 301 W3 pe, G3 pe, St, A.u.S.-Bescheinigung,
3. Nachweis der beruflichen Eignung nach § 6a EU Nr. 3 Buchst. a VOB/A - Drei vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Kalenderjahren (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124) Anmerkung: Bei Bietergemeinschaften ist diese Angabe für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4. Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124) Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.) Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
1. Verpflichtungserklärungen zur Umsetzung der §§ 9, 10 Vergabegesetz M-V (Formblatt "Verpflichtungserklärungen §§ 9, 10 VgG M-V")
2. Bietererklärung hinsichtlich der Beachtung der ILO-
Kernarbeitsnormen gemäß § 11 Vergabegesetz M-V (Formblatt "Bietererklärung-ILO-Kernarbeitsnorm")
3. Eigenerklärung Russland - Sanktionen in Bezug auf 5.Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Formblatt "Eigenerklärung Russland - Sanktionen")
Die Formblätter sind unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRBYYXYYR3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche
Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/