Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04-03-shp
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klütz, Klütz
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23948
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kluetzer-winkel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sh-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst
die Gemeinde Kalkhorst vergibt über das Amt Klützer Winkel Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst in folgenden Losen:
Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 HOAI 2021 einschließlich Abriss (Abbruch) des Bestandsgebäudes
Los 2: Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI 2021
Los 3: Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen:
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Wärmeversorgungsanlagen
Lufttechnische Anlagen
Los 4: Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen:
Starkstromanlagen
Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
Los 5: Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI 2021
Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9
23948 Kalkhorst
Leistungsbeschreibung:
die Gemeinde Kalkhorst plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, um auf den gestiegenen Brandschutzbedarf der Gemeinde zu reagieren sowie die formalen Erfordernisse für Feuerwehrhäuser zu erfüllen.
Im Rahmen einer Vorplanung wurde der Umbau des alten Feuerwehrgebäudes zu Gunsten eines Neubaus auf dem Grundstück 255/5 (Sportplatz) verworfen. In der Anlage Grundriss 1_150 und Lageplan ist dieser Planungsstand dargestellt.
Die Kosten für den Neubau auf dem Grundstück 255/5 belaufen sich lt. Kostenschätzung vom 04.06.2021 auf insgesamt 1.468.675,00 EUR brutto. Die BGF wird auf 550m2 geschätzt.
Zwischenzeitlich wurde die Planungsvariante für einen Neubau auf dem Grundstück 255/5 verworfen.
Der Neubau soll nun auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Kalkhorst (13 0 74 37) Flur 2 Flurstück 208 geplant werden.
Für das Flurstück wird zurzeit Baurecht über das B- Planverfahren Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“ geschaffen.
Derzeit liegt der Vorentwurf bis zum 24.03.23 aus. Im Anschluss soll dieser durch einen Entwurfs- und Auslegungsschluss genehmigt werden.
Angaben zum Vorhaben:
Das Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Kalkhorst wurde im Jahr 1973 errichtet und mehrmals saniert.
Gemäß des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Kalkhorst entspricht der bauliche Zustand des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst nicht den Vorgaben der DIN 14092 (Feuerwehrhäuser) und somit nicht den Forderungen der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse-Nord
(HFUK). Aus diesem Grund ist ein Neubau entsprechend der einschlägigen Vorschriften anzustreben, dazu gehört insbesondere:
• Vergrößerung der Tordurchfahrtshöhe und Tordurchfahrtsbreite
• Schaffung einer Schwarz/Weiß Trennung für die Schutzkleidung
• Schaffung eines Umkleideraums für Frauen
• Schaffung eines Wasch- und Duschraumes getrennt für Männer und Frauen
• Schaffung eines Wehrführerbüros
• Schaffung einer Stiefelwäsche
• Schaffung von Lagerräumen
• Schaffung einer Werkstatt
Durch bauliche Erschließungen in der Gemeinde hat sich der Brandschutzbedarf erhöht bzw. erhöht sich weiterhin.
Im Vorfeld wurde die Planerin Dipl.Ing Sabine Thrun beauftragt einen Entwurf zu fertigen und Kosten zu schätzen.
Zum Zeitpunkt der Kostenschätzung wurde der Neubau der Feuerwehr auf dem Grundstück 255/5 geplant.
Für die Planung auf dem Grundstück 255/5 wurde der angehängte Grundriss, Lageplan und die Kostenschätzung erstellt.
Für den neuen Standort auf dem Flurstuck 208 wurde lediglich eine als Anlage angehängte Ideenskizze angepasst.
Da sich die Anforderungen an das zu planende Gebäude und die Grundfläche nicht wesentlich geändert haben, wird hier von den gleichen anrechenbaren Kosten ausgegangen.
Für die Anpassung an aktuelle Kostenschätzungen wird ein Faktor von 15 % zu dem Stand vom 4.6.21 aufgeschlagen.
Die Aufschlüsselung der KG 400 erfolgt über prozentualen Schlüssel von 47,85% für Heizung Lüftung Sanitär und 52,15 % Elektro für die anrechenbaren Kosten zur Los weise Ausschreibung.
Der vorliegende Entwurf des neuen Feuerwehrgerätehauses erfüllt alle oben genannten Erfordernisse und ist zukunftsorientiert geplant. Es werden Stellplätze für 3 Löschfahrzeuge vorhanden sein und die Umkleideräume etc. sind auf Personalzuwachs ausgelegt. Die Notwendigkeit nach mehr Personal zur Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes ergibt sich ebenfalls aus dem Brandschutzbedarfsplan.
stufenweise Beauftragung
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04.05.2023
Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 18.05.2023
Bindefrist des Angebots: 30.06.2023
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6
23948 Kalkhorst
Leistungsbeschreibung:
die Gemeinde Kalkhorst plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, um auf den gestiegenen Brandschutzbedarf der Gemeinde zu reagieren sowie die formalen Erfordernisse für Feuerwehrhäuser zu erfüllen.
Im Rahmen einer Vorplanung wurde der Umbau des alten Feuerwehrgebäudes zu Gunsten eines Neubaus auf dem Grundstück 255/5 (Sportplatz) verworfen. In der Anlage Grundriss 1_150 und Lageplan ist dieser Planungsstand dargestellt.
Die Kosten für den Neubau auf dem Grundstück 255/5 belaufen sich lt. Kostenschätzung vom 04.06.2021 auf insgesamt 1.468.675,00 EUR brutto. Die BGF wird auf 550m2 geschätzt.
Zwischenzeitlich wurde die Planungsvariante für einen Neubau auf dem Grundstück 255/5 verworfen.
Der Neubau soll nun auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Kalkhorst (13 0 74 37) Flur 2 Flurstück 208 geplant werden.
Für das Flurstück wird zurzeit Baurecht über das B- Planverfahren Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“ geschaffen.
Derzeit liegt der Vorentwurf bis zum 24.03.23 aus. Im Anschluss soll dieser durch einen Entwurfs- und Auslegungsschluss genehmigt werden.
Angaben zum Vorhaben:
Das Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Kalkhorst wurde im Jahr 1973 errichtet und mehrmals saniert.
Gemäß des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Kalkhorst entspricht der bauliche Zustand des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst nicht den Vorgaben der DIN 14092 (Feuerwehrhäuser) und somit nicht den Forderungen der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse-Nord
(HFUK). Aus diesem Grund ist ein Neubau entsprechend der einschlägigen Vorschriften anzustreben, dazu gehört insbesondere:
• Vergrößerung der Tordurchfahrtshöhe und Tordurchfahrtsbreite
• Schaffung einer Schwarz/Weiß Trennung für die Schutzkleidung
• Schaffung eines Umkleideraums für Frauen
• Schaffung eines Wasch- und Duschraumes getrennt für Männer und Frauen
• Schaffung eines Wehrführerbüros
• Schaffung einer Stiefelwäsche
• Schaffung von Lagerräumen
• Schaffung einer Werkstatt
Durch bauliche Erschließungen in der Gemeinde hat sich der Brandschutzbedarf erhöht bzw. erhöht sich weiterhin.
Im Vorfeld wurde die Planerin Dipl.Ing Sabine Thrun beauftragt einen Entwurf zu fertigen und Kosten zu schätzen.
Zum Zeitpunkt der Kostenschätzung wurde der Neubau der Feuerwehr auf dem Grundstück 255/5 geplant.
Für die Planung auf dem Grundstück 255/5 wurde der angehängte Grundriss, Lageplan und die Kostenschätzung erstellt.
Für den neuen Standort auf dem Flurstuck 208 wurde lediglich eine als Anlage angehängte Ideenskizze angepasst.
Da sich die Anforderungen an das zu planende Gebäude und die Grundfläche nicht wesentlich geändert haben, wird hier von den gleichen anrechenbaren Kosten ausgegangen.
Für die Anpassung an aktuelle Kostenschätzungen wird ein Faktor von 15 % zu dem Stand vom 4.6.21 aufgeschlagen.
Die Aufschlüsselung der KG 400 erfolgt über prozentualen Schlüssel von 47,85% für Heizung Lüftung Sanitär und 52,15 % Elektro für die anrechenbaren Kosten zur Los weise Ausschreibung.
Der vorliegende Entwurf des neuen Feuerwehrgerätehauses erfüllt alle oben genannten Erfordernisse und ist zukunftsorientiert geplant. Es werden Stellplätze für 3 Löschfahrzeuge vorhanden sein und die Umkleideräume etc. sind auf Personalzuwachs ausgelegt. Die Notwendigkeit nach mehr Personal zur Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes ergibt sich ebenfalls aus dem Brandschutzbedarfsplan.
stufenweise Beauftragung
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 und 6 HOAI
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04.05.2023
Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 18.05.2023
Bindefrist des Angebots: 30.06.2023
TGA Heizung, Lüftung, Sanitär
23948 Kalkhorst
Leistungsbeschreibung:
die Gemeinde Kalkhorst plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, um auf den gestiegenen Brandschutzbedarf der Gemeinde zu reagieren sowie die formalen Erfordernisse für Feuerwehrhäuser zu erfüllen.
Im Rahmen einer Vorplanung wurde der Umbau des alten Feuerwehrgebäudes zu Gunsten eines Neubaus auf dem Grundstück 255/5 (Sportplatz) verworfen. In der Anlage Grundriss 1_150 und Lageplan ist dieser Planungsstand dargestellt.
Die Kosten für den Neubau auf dem Grundstück 255/5 belaufen sich lt. Kostenschätzung vom 04.06.2021 auf insgesamt 1.468.675,00 EUR brutto. Die BGF wird auf 550m2 geschätzt.
Zwischenzeitlich wurde die Planungsvariante für einen Neubau auf dem Grundstück 255/5 verworfen.
Der Neubau soll nun auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Kalkhorst (13 0 74 37) Flur 2 Flurstück 208 geplant werden.
Für das Flurstück wird zurzeit Baurecht über das B- Planverfahren Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“ geschaffen.
Derzeit liegt der Vorentwurf bis zum 24.03.23 aus. Im Anschluss soll dieser durch einen Entwurfs- und Auslegungsschluss genehmigt werden.
Angaben zum Vorhaben:
Das Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Kalkhorst wurde im Jahr 1973 errichtet und mehrmals saniert.
Gemäß des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Kalkhorst entspricht der bauliche Zustand des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst nicht den Vorgaben der DIN 14092 (Feuerwehrhäuser) und somit nicht den Forderungen der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse-Nord
(HFUK). Aus diesem Grund ist ein Neubau entsprechend der einschlägigen Vorschriften anzustreben, dazu gehört insbesondere:
• Vergrößerung der Tordurchfahrtshöhe und Tordurchfahrtsbreite
• Schaffung einer Schwarz/Weiß Trennung für die Schutzkleidung
• Schaffung eines Umkleideraums für Frauen
• Schaffung eines Wasch- und Duschraumes getrennt für Männer und Frauen
• Schaffung eines Wehrführerbüros
• Schaffung einer Stiefelwäsche
• Schaffung von Lagerräumen
• Schaffung einer Werkstatt
Durch bauliche Erschließungen in der Gemeinde hat sich der Brandschutzbedarf erhöht bzw. erhöht sich weiterhin.
Im Vorfeld wurde die Planerin Dipl.Ing Sabine Thrun beauftragt einen Entwurf zu fertigen und Kosten zu schätzen.
Zum Zeitpunkt der Kostenschätzung wurde der Neubau der Feuerwehr auf dem Grundstück 255/5 geplant.
Für die Planung auf dem Grundstück 255/5 wurde der angehängte Grundriss, Lageplan und die Kostenschätzung erstellt.
Für den neuen Standort auf dem Flurstuck 208 wurde lediglich eine als Anlage angehängte Ideenskizze angepasst.
Da sich die Anforderungen an das zu planende Gebäude und die Grundfläche nicht wesentlich geändert haben, wird hier von den gleichen anrechenbaren Kosten ausgegangen.
Für die Anpassung an aktuelle Kostenschätzungen wird ein Faktor von 15 % zu dem Stand vom 4.6.21 aufgeschlagen.
Die Aufschlüsselung der KG 400 erfolgt über prozentualen Schlüssel von 47,85% für Heizung Lüftung Sanitär und 52,15 % Elektro für die anrechenbaren Kosten zur Los weise Ausschreibung.
Der vorliegende Entwurf des neuen Feuerwehrgerätehauses erfüllt alle oben genannten Erfordernisse und ist zukunftsorientiert geplant. Es werden Stellplätze für 3 Löschfahrzeuge vorhanden sein und die Umkleideräume etc. sind auf Personalzuwachs ausgelegt. Die Notwendigkeit nach mehr Personal zur Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes ergibt sich ebenfalls aus dem Brandschutzbedarfsplan.
stufenweise
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04.05.2023
Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 18.05.2023
Bindefrist des Angebots: 30.06.2023
TGA Elektro
23948 Kalkhorst
Leistungsbeschreibung:
die Gemeinde Kalkhorst plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, um auf den gestiegenen Brandschutzbedarf der Gemeinde zu reagieren sowie die formalen Erfordernisse für Feuerwehrhäuser zu erfüllen.
Im Rahmen einer Vorplanung wurde der Umbau des alten Feuerwehrgebäudes zu Gunsten eines Neubaus auf dem Grundstück 255/5 (Sportplatz) verworfen. In der Anlage Grundriss 1_150 und Lageplan ist dieser Planungsstand dargestellt.
Die Kosten für den Neubau auf dem Grundstück 255/5 belaufen sich lt. Kostenschätzung vom 04.06.2021 auf insgesamt 1.468.675,00 EUR brutto. Die BGF wird auf 550m2 geschätzt.
Zwischenzeitlich wurde die Planungsvariante für einen Neubau auf dem Grundstück 255/5 verworfen.
Der Neubau soll nun auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Kalkhorst (13 0 74 37) Flur 2 Flurstück 208 geplant werden.
Für das Flurstück wird zurzeit Baurecht über das B- Planverfahren Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“ geschaffen.
Derzeit liegt der Vorentwurf bis zum 24.03.23 aus. Im Anschluss soll dieser durch einen Entwurfs- und Auslegungsschluss genehmigt werden.
Angaben zum Vorhaben:
Das Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Kalkhorst wurde im Jahr 1973 errichtet und mehrmals saniert.
Gemäß des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Kalkhorst entspricht der bauliche Zustand des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst nicht den Vorgaben der DIN 14092 (Feuerwehrhäuser) und somit nicht den Forderungen der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse-Nord
(HFUK). Aus diesem Grund ist ein Neubau entsprechend der einschlägigen Vorschriften anzustreben, dazu gehört insbesondere:
• Vergrößerung der Tordurchfahrtshöhe und Tordurchfahrtsbreite
• Schaffung einer Schwarz/Weiß Trennung für die Schutzkleidung
• Schaffung eines Umkleideraums für Frauen
• Schaffung eines Wasch- und Duschraumes getrennt für Männer und Frauen
• Schaffung eines Wehrführerbüros
• Schaffung einer Stiefelwäsche
• Schaffung von Lagerräumen
• Schaffung einer Werkstatt
Durch bauliche Erschließungen in der Gemeinde hat sich der Brandschutzbedarf erhöht bzw. erhöht sich weiterhin.
Im Vorfeld wurde die Planerin Dipl.Ing Sabine Thrun beauftragt einen Entwurf zu fertigen und Kosten zu schätzen.
Zum Zeitpunkt der Kostenschätzung wurde der Neubau der Feuerwehr auf dem Grundstück 255/5 geplant.
Für die Planung auf dem Grundstück 255/5 wurde der angehängte Grundriss, Lageplan und die Kostenschätzung erstellt.
Für den neuen Standort auf dem Flurstuck 208 wurde lediglich eine als Anlage angehängte Ideenskizze angepasst.
Da sich die Anforderungen an das zu planende Gebäude und die Grundfläche nicht wesentlich geändert haben, wird hier von den gleichen anrechenbaren Kosten ausgegangen.
Für die Anpassung an aktuelle Kostenschätzungen wird ein Faktor von 15 % zu dem Stand vom 4.6.21 aufgeschlagen.
Die Aufschlüsselung der KG 400 erfolgt über prozentualen Schlüssel von 47,85% für Heizung Lüftung Sanitär und 52,15 % Elektro für die anrechenbaren Kosten zur Los weise Ausschreibung.
Der vorliegende Entwurf des neuen Feuerwehrgerätehauses erfüllt alle oben genannten Erfordernisse und ist zukunftsorientiert geplant. Es werden Stellplätze für 3 Löschfahrzeuge vorhanden sein und die Umkleideräume etc. sind auf Personalzuwachs ausgelegt. Die Notwendigkeit nach mehr Personal zur Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes ergibt sich ebenfalls aus dem Brandschutzbedarfsplan.
stufenweise Beauftragung
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04.05.2023
Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 18.05.2023
Bindefrist des Angebots: 30.06.2023
Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9
23948 Kalkhorst
Leistungsbeschreibung:
die Gemeinde Kalkhorst plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, um auf den gestiegenen Brandschutzbedarf der Gemeinde zu reagieren sowie die formalen Erfordernisse für Feuerwehrhäuser zu erfüllen.
Im Rahmen einer Vorplanung wurde der Umbau des alten Feuerwehrgebäudes zu Gunsten eines Neubaus auf dem Grundstück 255/5 (Sportplatz) verworfen. In der Anlage Grundriss 1_150 und Lageplan ist dieser Planungsstand dargestellt.
Die Kosten für den Neubau auf dem Grundstück 255/5 belaufen sich lt. Kostenschätzung vom 04.06.2021 auf insgesamt 1.468.675,00 EUR brutto. Die BGF wird auf 550m2 geschätzt.
Zwischenzeitlich wurde die Planungsvariante für einen Neubau auf dem Grundstück 255/5 verworfen.
Der Neubau soll nun auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Kalkhorst (13 0 74 37) Flur 2 Flurstück 208 geplant werden.
Für das Flurstück wird zurzeit Baurecht über das B- Planverfahren Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“ geschaffen.
Derzeit liegt der Vorentwurf bis zum 24.03.23 aus. Im Anschluss soll dieser durch einen Entwurfs- und Auslegungsschluss genehmigt werden.
Angaben zum Vorhaben:
Das Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Kalkhorst wurde im Jahr 1973 errichtet und mehrmals saniert.
Gemäß des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Kalkhorst entspricht der bauliche Zustand des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst nicht den Vorgaben der DIN 14092 (Feuerwehrhäuser) und somit nicht den Forderungen der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse-Nord
(HFUK). Aus diesem Grund ist ein Neubau entsprechend der einschlägigen Vorschriften anzustreben, dazu gehört insbesondere:
• Vergrößerung der Tordurchfahrtshöhe und Tordurchfahrtsbreite
• Schaffung einer Schwarz/Weiß Trennung für die Schutzkleidung
• Schaffung eines Umkleideraums für Frauen
• Schaffung eines Wasch- und Duschraumes getrennt für Männer und Frauen
• Schaffung eines Wehrführerbüros
• Schaffung einer Stiefelwäsche
• Schaffung von Lagerräumen
• Schaffung einer Werkstatt
Durch bauliche Erschließungen in der Gemeinde hat sich der Brandschutzbedarf erhöht bzw. erhöht sich weiterhin.
Im Vorfeld wurde die Planerin Dipl.Ing Sabine Thrun beauftragt einen Entwurf zu fertigen und Kosten zu schätzen.
Zum Zeitpunkt der Kostenschätzung wurde der Neubau der Feuerwehr auf dem Grundstück 255/5 geplant.
Für die Planung auf dem Grundstück 255/5 wurde der angehängte Grundriss, Lageplan und die Kostenschätzung erstellt.
Für den neuen Standort auf dem Flurstuck 208 wurde lediglich eine als Anlage angehängte Ideenskizze angepasst.
Da sich die Anforderungen an das zu planende Gebäude und die Grundfläche nicht wesentlich geändert haben, wird hier von den gleichen anrechenbaren Kosten ausgegangen.
Für die Anpassung an aktuelle Kostenschätzungen wird ein Faktor von 15 % zu dem Stand vom 4.6.21 aufgeschlagen.
Die Aufschlüsselung der KG 400 erfolgt über prozentualen Schlüssel von 47,85% für Heizung Lüftung Sanitär und 52,15 % Elektro für die anrechenbaren Kosten zur Los weise Ausschreibung.
Der vorliegende Entwurf des neuen Feuerwehrgerätehauses erfüllt alle oben genannten Erfordernisse und ist zukunftsorientiert geplant. Es werden Stellplätze für 3 Löschfahrzeuge vorhanden sein und die Umkleideräume etc. sind auf Personalzuwachs ausgelegt. Die Notwendigkeit nach mehr Personal zur Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes ergibt sich ebenfalls aus dem Brandschutzbedarfsplan.
stufenweise Beauftragung
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04.05.2023
Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 18.05.2023
Bindefrist des Angebots: 30.06.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung für alle Lose:
- Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung zu Sanktionen gegen Russland (VO (EU) 2022/576)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Einzelnachweis für alle Lose:
- Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur
- Benennung der mit der Ausführung betrauten Berufsangehörigen
- Anzahl der Berufsträger im Unternehmen: mindestens 1
Einzelnachweis für Los 2 - Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6:
- Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner.
Eigenerklärung für alle Lose:
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Architekt, Ingenieur
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag in elektronischer Form:
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind bis zum Ende der Teilnahmefrist zusammen mit den Anlagen elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de zu übermitteln.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D450255261 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Teilnahmeantrag -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.