Lieferung Elektroenergie RLM- und SLP-Abnahmestellen 2024 und 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-1215
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvk-dbr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Elektroenergie RLM- und SLP-Abnahmestellen 2024 und 2025
Lieferung von ca. 4.200.000 kWh/Jahr zertifiziertem Ökostrom.
Davon 1.700.000 kWh/Jahr für 200 SLP-Abnahmestellen und 2.500.000 kWh/Jahr für 12 RLM-Abnahmestellen des Zweckverbandes KÜHLUNG.
Bad Doberan, DE
Lieferung von ca. 4.200.000 kWh/Jahr zertifiziertem Ökostrom.
Davon 1.700.000 kWh/Jahr für 200 SLP-Abnahmestellen und 2.500.000 kWh/Jahr für 12 RLM-Abnahmestellen des Zweckverbandes KÜHLUNG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
GWB, §123 Abs. 2 GWB und §124 GWB, dem Nichtvorliegen von Untersagung oder Bedenken der Regulierungsbehörde zu Ausübung der Tätigkeit gemäß §5 EnWD mit seinem Angebot vorzulegen.
-Auszug aus dem Handelsregister
- Fragebogen zu Umsatzentwicklung der Jahre 2020, 2021 und 2022 entsprechend dem hierfür vorgesehenem Formular ist mit dem Angebot einzureichen.
- Nachweis zur Haftpflichtversicherung
- Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend dem hierfür vorgesehenem Formular ist bei Bedarf mit dem Angebot einzureichen.
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ist entsprechend dem hierfür vorgesehenem Formular mit dem Angebot einzureichen
Externe Zertifizierung des Ökostromproduktes
Abschnitt IV: Verfahren
Zweckverband KÜHLUNG, Kammerhof 4, 18209 Bad Doberan
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).