Bau und Betrieb eines interkommunalen Rechenzentrums für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie weitere Gebietskörperschaften
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und Betrieb eines interkommunalen Rechenzentrums für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie weitere Gebietskörperschaften
Bau und Betrieb eines interkommunalen Rechenzentrums für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie weitere Gebietskörperschaften
Rostock
Im vorliegenden Vergabeverfahren wird ein Partner gesucht, der im Rahmen eines Betreibermodells ein (inter-)kommunales Rechenzentrum für den „Konzern Rostock“ sowie weitere Gebietskörperschaften in Rostock baut bzw. zur Verfügung stellt und für einen Zeitraum von 10 Jahren betreibt, absichert und kontinuierlich weiterentwickelt.
Besonderes Gewicht wird dabei folgenden Aspekten gewidmet:
• Standort Rostock
• Digitale Souveränität
• IT-Sicherheit & Geo-Redundanz
• Weitgehende Klima-Neutralität
Eine Verlängerung ist maximal zweimal um jeweils ein Jahr möglich.
30 % Referenzprojekte bei öffentlichen Auftraggebern, insbesondere Gebietskörperschaften
40 % Referenzprojekte Planung, Bau und Betrieb von Rechenzentren
20 % Erfahrungen in der Anbindung an das Netz des Bundes sowie das Landesnetz Mecklenburg-Vorpommern (Levine)
10 % Referenzen zu Strategiethemen der kommunalen Verwaltung und/oder OZG
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung zur Eignung / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/FB%20124.PDF
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung zur Eignung / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/FB%20124.PDF
- Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen;
- Eigenerklärung zum Mindestlohn nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V
- Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung zur Eignung / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/FB%20124.PDF
Erklärung zu folgenden Punkten: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB;
- Aktuelle Unternehmensdarstellung, aus welcher ersichtlich wird, wie der Bieter mit seiner Dienstleistung und seinen Produkten vergleichbare Projekte geplant und/oder durchgeführt hat, insbesondere:
• Referenzprojekte bei staatlichen und/oder privaten Auftraggebern
• Referenzprojekte in Gebietskörperschaften (Kommunen & Landkreise)
• Projekte zu aktuellen Strategiethemen kommunaler Verwaltung und/oder OZG, an welchen der Bieter in den letzten drei Jahren mitgearbeitet hat.
Bei der Darstellung der Referenzprojekte gehen Sie bitte auch auf folgende Fragen ein.
• In welchem Jahr wurden diese realisiert,
• Beschreibung der realisierten Lösung und
• Darstellung, welche Funktion und Rolle der Bieter in den Projekten hatte.
Bei den Referenzprojekten ist zudem anzugeben, welcher Kategorie die Auftraggeber angehören:
1. private Unternehmen oder
2. staatliche Auftraggeber (Bundes-/Landesbehörden)
3. kommunale Auftraggeber (Gebietskörperschaften und deren Zweckverbände) oder ITDienstleister der Gebietskörperschaften;
- Nachweise über Referenzprojekte zur Planung, Bau und/oder Betrieb von Rechenzentren;
- Nachweise über Erfahrungen in der Anbindung an das Netz des Bundes sowie das Landesnetz Mecklenburg-Vorpommern (Lavine);
- Projekte zu den aktuellen Strategiethemen von Verwaltungen in Deutschland an welchen der Bewerber in den letzten 3 Jahre mitgearbeitet hat;
- Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 0,5 Mio. Euro pro Jahr und Schadenfall oder Eigenerklärung zum Abschluss einer ausreichenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall über die Gesamtdauer des Vertragsverhältnisses, soweit dies nicht bereits durch die vorgenannte Versicherung abgedeckt ist;
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach ISO 27001;
- Eigenerklärung des Bieters, dass die Mitarbeiter auf die Verpflichtung zur Vertraulichkeit nach EU DSGVO verpflichtet sind und dass diese Verpflichtung in regelmäßigen Abständen wiederholt wird (formfrei);
- Nachweis der Benennung eines Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 EU DSGVO sowie Angabe von Namen, Anschrift, Funktionen im Unternehmen, Telefonnummer, E-Mail (formfrei);
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
-
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Auftrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB endet gemäß § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.