Sanierungsträgerleistungen für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn (MV)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsträgerleistungen für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn (MV)
Stadt Kühlungsborn; Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“, Fördergebiet „Baltic“; Leistungen der treuhänderischen Verwaltung gemäß §§ 157ff. BauGB
Stadt Kühlungsborn
Die Stadt Kühlungsborn beabsichtigt das im Lageplan dargestellte Sanierungsgebiet Baltic durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich zu verbessern und umzugestalten.
Das Sanierungsgebiet beruht auf der planerischen Grundlage des städtebaulichen Konzepts „Kühlungsborn West“.
Die Sanierungsmaßnahme beinhaltet insbesondere die Einzelmaßnahmen Sanierung der Villa Baltic, Neubau des Hotels Villa Baltic, Neubau des Parkhauses Waldkrone, Umgestaltung des Balticparks und Umgestaltung des Bereichs um die Kunsthalle Kühlungsborn (siehe Prioritätenliste zum Städtebauförderungsantrag 2022), mit dem Ziel, den Balticpark aufzuwerten, neue Parkmöglichkeiten zu schaffen. Die Klimaziele Bundesregierung sind stets zu berücksichtigen.
Die Vertragslaufzeit ist an die Laufzeit des Fördergebietes Baltic gebunden. Der Leistungszeitraum beträgt ca. 8-10 Jahre. Die jährlichen Leistungen umfassen einen geschätzten Wert von ca. 75.000 €. Das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept" befindet sich in der finalen Abstimmung.
Der Auftraggeber geht von einem Auftragswert von ca. 75 000,00 EUR pro Jahr aus. Es handelt sich um eine Schätzung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 8-10 Jahre und kann auch nicht verbindlich festgelegt werden. Die Vertragslaufzeit ist an die Laufzeit des Fördergebietes Baltic gebunden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierungsträgerleistungen nach §§ 157 ff. BauGB für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn (MV)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 30.04.2023- ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da in
Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind wahrheitsgemäß beizubringen.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten
Erstangebote verhandelt wird. Die geforderte Darstellung der „Methodik Projektdurchführung“ mit den
angeführten Unterpunkten werden die Bewerber/Bieter; Bewerber-/Bietergemeinschaften im Rahmen des
Verhandlungsgespräches vornehmen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17